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Praxis

Ausrüstung im Sicherheitsdienst: Was gehört zur Grundausstattung?

04.09.2026 · Redaktion 34aprüfung.de · Aktualisiert: 04.09.2026

Dienstausweis, Taschenlampe, Sicherheitsschuhe und mehr: Welche Ausrüstung du im Sicherheitsdienst brauchst, was der Arbeitgeber stellen muss und was ohne Erlaubnis tabu ist.

Wer im Sicherheitsdienst anfängt, fragt sich schnell: Was muss ich selbst mitbringen, und was stellt der Arbeitgeber? Die Antwort hängt vom Einsatzort ab – ein Pförtnerdienst im Bürogebäude stellt andere Anforderungen als ein Streifendienst auf einem Industriegelände. Einige Grundregeln gelten aber überall. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Ausrüstung zur Grundausstattung gehört, wer dafür verantwortlich ist und welche Gegenstände du ohne Erlaubnis auf keinen Fall mitführen solltest.

Grundsatz: Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz verantwortlich

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber die Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen und die nötigen Schutzmaßnahmen treffen. Dazu gehört auch die persönliche Schutzausrüstung (PSA), zum Beispiel Sicherheitsschuhe, Warnkleidung oder Schutzhandschuhe, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie erfordert. Die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen darf der Arbeitgeber nicht auf die Beschäftigten abwälzen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).

Für das Bewachungsgewerbe konkretisiert die DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherheitsdienste“ diese Pflichten. Sie regelt unter anderem, dass Wachpersonen für ihre Aufgaben geeignet, eingewiesen und passend ausgerüstet sein müssen. Für dich heißt das: Frag bei Dienstbeginn nach, welche Ausrüstung für dein Objekt vorgesehen ist, und lass dir die Ausgabe bestätigen. Du bist wiederum verpflichtet, die gestellte Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu benutzen.

Dienstausweis und Dienstkleidung nach der Bewachungsverordnung

Die Bewachungsverordnung (BewachV) verpflichtet den Gewerbetreibenden, seine Wachpersonen mit einem Dienstausweis auszustatten. Den Ausweis musst du im Dienst bei dir tragen und auf Verlangen vorzeigen, zum Beispiel gegenüber der Polizei oder der zuständigen Behörde. Er enthält unter anderem Angaben zu deiner Person und zum Bewachungsunternehmen. Endet dein Arbeitsverhältnis, gibst du ihn zurück.

Auch zur Dienstkleidung enthält die BewachV Vorgaben. Wird Dienstkleidung getragen, darf sie nicht mit Uniformen von Polizei oder Bundeswehr verwechselt werden können. Bei bestimmten Tätigkeiten, etwa im Streifendienst im öffentlichen Verkehrsraum, ist zusätzlich ein sichtbares Schild mit Namen oder Kennnummer vorgeschrieben. Welche Kleidung du konkret trägst, legt dein Arbeitgeber fest – häufig in der Dienstanweisung. Kauf dir also keine eigene „Security-Uniform“, sondern trage das, was dein Unternehmen vorgibt.

Die Grundausstattung im Überblick

Neben Ausweis und Dienstkleidung gibt es Ausrüstung, die in fast jedem Einsatz sinnvoll ist. Vieles davon stellt der Arbeitgeber oder es liegt in der Wache bereit. Manche Wachpersonen ergänzen die Ausstattung zusätzlich mit eigenen Gegenständen – das solltest du aber immer vorher mit deinem Arbeitgeber abstimmen.

Taschenlampe

Bei Kontrollgängen in der Dunkelheit ist eine gute Beleuchtung unverzichtbar. Die DGUV Vorschrift 23 verlangt, dass Wachpersonen bei Dunkelheit mit geeigneten Lampen ausgerüstet sind. Eine gute Dienstlampe ist hell, robust, liegt sicher in der Hand und hält eine ganze Schicht durch. Achte auf ein stoßfestes Gehäuse, eine einfache Bedienung auch mit Handschuhen und Schutz gegen Regen.

Notizbuch und Stift

Beobachtungen, Uhrzeiten, Kennzeichen oder Personenbeschreibungen solltest du sofort notieren. Was du nicht aufschreibst, ist nach einigen Stunden oft schon ungenau. Saubere Notizen sind die Grundlage für den Wachbericht und helfen dir, wenn du später als Zeuge aussagen musst. Ein wetterfestes Notizbuch lohnt sich besonders im Außendienst. Denk dabei an den Datenschutz: Notiere nur, was für deine Aufgabe erforderlich ist, und lass das Notizbuch nicht offen liegen.

Erste-Hilfe-Material

In jeder Wache und in jedem Dienstfahrzeug muss geeignetes Erste-Hilfe-Material vorhanden sein. Für Betriebe wird dafür häufig ein Verbandkasten nach DIN 13157 verwendet. Bereitstellen muss ihn der Arbeitgeber. Für dich ist wichtig, dass du weißt, wo der Kasten steht, was darin ist und ob er vollständig ist. Verbrauchtes Material sollte sofort gemeldet und ersetzt werden. Auch das Ablaufdatum steriler Materialien gehört zur regelmäßigen Kontrolle.

Sicherheitsschuhe

Auf Baustellen, in Lagerhallen oder auf Industriegeländen sind Sicherheitsschuhe oft vorgeschrieben. Schuhe der Klasse S3 haben eine Zehenschutzkappe, eine durchtrittsichere Sohle und sind wasserabweisend. Ob sie für dein Objekt nötig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ist das der Fall, gehören sie zur PSA und werden vom Arbeitgeber gestellt. Viele Beschäftigte kaufen sich trotzdem ein eigenes Paar, weil die Passform bei langen Schichten entscheidend ist – kläre in diesem Fall, ob dein Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt.

Handschuhe

Schnittschutzhandschuhe schützen dich bei Taschenkontrollen, beim Umgang mit scharfkantigen Gegenständen oder bei der Kontrolle von Zäunen. Einweghandschuhe gehören zur Erste-Hilfe-Ausstattung und schützen vor Kontakt mit Blut. Bei Kälte im Außendienst sind warme Arbeitshandschuhe sinnvoll. Achte darauf, dass du mit Handschuhen noch Funkgerät, Lampe und Notizbuch bedienen kannst.

Kommunikationsmittel

Funkgerät oder Diensthandy stellt in aller Regel der Arbeitgeber. Gerade bei Alleinarbeit ist eine zuverlässige Verbindung zur Zentrale wichtig, damit im Notfall schnell Hilfe kommt. Prüfe zu Schichtbeginn, ob Akku und Empfang in Ordnung sind.

Was ohne Erlaubnis nicht erlaubt ist

Private Sicherheitskräfte haben keine polizeilichen Befugnisse. Du handelst nur mit den Jedermannsrechten (Notwehr, Notstand, vorläufige Festnahme, Selbsthilfe, Besitzwehr) und den Rechten, die dir der Hausrechtsinhaber überträgt. Das wirkt sich auch auf die Ausrüstung aus.

  • Schusswaffen: Waffen dürfen im Bewachungsgewerbe nur geführt werden, wenn die waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt und die zuständige Behörde zugestimmt hat. Ohne ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers ist das tabu.
  • Reizstoffsprühgeräte: Ob du ein Pfefferspray oder ein anderes Reizstoffsprühgerät mitführen darfst, hängt von der jeweiligen Rechtslage und vom Arbeitgeber ab. Viele Unternehmen verbieten es in der Dienstanweisung. Es gibt außerdem Orte, an denen das Mitführen grundsätzlich untersagt ist, zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen oder in Waffenverbotszonen.
  • Schlagstöcke, Messer und ähnliche Gegenstände: Für Hieb- und Stoßwaffen sowie für bestimmte Messer gelten Verbote und Führungsbeschränkungen nach dem Waffengesetz. Einige Gegenstände wie Schlagringe sind sogar vollständig verboten.
  • Handschellen: Auch hier gilt: Nur nach Anordnung und Schulung durch den Arbeitgeber. Eine unsachgemäße Fesselung kann schnell zu Verletzungen und rechtlichen Folgen führen.

Ganz wichtig: Selbst wenn ein Gegenstand erlaubt ist, darfst du ihn nur im Rahmen der Jedermannsrechte einsetzen, also etwa in einer Notwehrlage und nur so weit, wie es erforderlich ist. Wer „aufrüstet“, um eigenmächtig mehr Befugnisse auszuüben, riskiert eine Strafbarkeit und den Verlust des Arbeitsplatzes.

Fazit

Zur Grundausstattung im Sicherheitsdienst gehören Dienstausweis, gegebenenfalls Dienstkleidung, Taschenlampe, Notizbuch, Erste-Hilfe-Material und – je nach Objekt – Sicherheitsschuhe und Handschuhe. Für Schutzausrüstung ist der Arbeitgeber verantwortlich, und er darf dir die Kosten dafür nicht auferlegen. Eigene Ausrüstung ist sinnvoll, wenn sie zu deinen Aufgaben passt und mit dem Arbeitgeber abgestimmt ist. Waffen, Reizstoffe oder Handschellen gehören nur dann zu deiner Ausrüstung, wenn Rechtslage und Arbeitgeber es ausdrücklich erlauben.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Informationen zur Prüfung erhältst du bei deiner zuständigen IHK.