Die Sachkundeprüfung § 34a
Ablauf, Zulassung, Bewertung und Anmeldung – kompakt erklärt.
Wer braucht die Sachkundeprüfung?
Für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe reicht die Unterrichtung nicht aus – dann ist die bestandene Sachkundeprüfung vor der IHK nach § 34a Abs. 1a GewO Voraussetzung. Dazu gehören u. a. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, der Schutz vor Ladendieben, die Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie bestimmte leitende Tätigkeiten. Auch Gewerbetreibende, die eine Bewachungserlaubnis beantragen, benötigen die Sachkundeprüfung.
Ablauf
- Anmeldung bei einer IHK, die die Prüfung anbietet (Gebühren und Termine legt die jeweilige IHK fest).
- Schriftlicher Teil: 82 Aufgaben im Antwort-Wahl-Verfahren, 120 Minuten, maximal 120 Punkte.
- Zulassung zur mündlichen Prüfung mit mindestens 50 % der möglichen Punkte.
- Mündlicher Teil: Situationsbezogene Fragen mit Schwerpunkt auf öffentlicher Sicherheit/Gewerberecht und Umgang mit Menschen.
Bewertung im schriftlichen Teil
Bei Aufgaben mit mehreren richtigen Antworten gilt: Wer mehr Antworten markiert, als richtige Lösungen vorhanden sind, erhält für diese Aufgabe 0 Punkte. Details der Punktevergabe regelt die zuständige IHK.
Prüfungsinhalte (DIHK-Rahmenplan)
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Unfallverhütungsvorschriften
- Umgang mit Menschen und Deeskalation
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Offizielle Informationen
34aprüfung.de ist eine unabhängige Lernplattform – keine offizielle Website der IHK. Prüfe aktuelle Termine, Gebühren und Details immer bei deiner zuständigen IHK.
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Stand der Prüfungsangaben: Format seit 01.07.2025. Maßgeblich sind immer die Angaben deiner zuständigen IHK.