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Rechtliches

Sachkundeprüfung § 34a: Ablauf, Zulassung und Bewertung

28.09.2026 · Redaktion 34aprüfung.de · Aktualisiert: 28.09.2026

Wer braucht die Sachkundeprüfung, wie meldest du dich an und wie wird bewertet? Ein Überblick über 82 Aufgaben, 120 Minuten und die mündliche Prüfung.

Wer im Sicherheitsgewerbe bestimmte Tätigkeiten ausüben oder sich selbstständig machen möchte, braucht die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO). In diesem Artikel erfährst du, wer die Prüfung benötigt, wie du dich anmeldest, wie die Prüfung abläuft und wie sie bewertet wird. Wichtig vorab: Diese Website ist eine unabhängige Lernplattform und nicht die IHK. Verbindliche Informationen zu Terminen, Gebühren und Abläufen erhältst du nur bei deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Wer braucht die Sachkundeprüfung?

Für viele einfache Bewachungstätigkeiten reicht die sogenannte Unterrichtung. Für bestimmte Tätigkeiten verlangt § 34a GewO jedoch den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung. Dazu gehören insbesondere:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • der Schutz vor Ladendieben,
  • die Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
  • bestimmte leitende Tätigkeiten, etwa bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder zugangsgeschützten Großveranstaltungen.

Auch wer ein Bewachungsunternehmen gründen möchte, also eine Erlaubnis nach § 34a GewO beantragt, muss die Sachkundeprüfung bestehen. Bestimmte Berufsabschlüsse im Sicherheitsbereich können als gleichwertig anerkannt werden. Ob das für dich zutrifft, klärst du am besten direkt mit deiner IHK.

Zulassung und Anmeldung

Für die Sachkundeprüfung meldest du dich bei einer Industrie- und Handelskammer an, die diese Prüfung anbietet. Eine bestimmte Ausbildung oder ein Lehrgang ist für die Zulassung nicht vorgeschrieben. Du kannst dich also auch selbstständig vorbereiten. Viele nutzen trotzdem Vorbereitungskurse, Lernbücher oder Online-Übungen.

Bei der Anmeldung fallen Prüfungsgebühren an. Höhe, Fristen, Termine und benötigte Unterlagen legt die jeweilige IHK fest. Informiere dich deshalb frühzeitig auf der Website deiner IHK, denn Prüfungstermine können schnell ausgebucht sein.

Ablauf der Prüfung

Die Sachkundeprüfung besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Der schriftliche Teil

Seit dem 1. Juli 2025 gilt für den schriftlichen Teil folgendes Format:

  • 82 Aufgaben
  • 120 Minuten Bearbeitungszeit
  • maximal 120 Punkte
  • Zulassung zur mündlichen Prüfung ab 50 Prozent der Punkte

Die Aufgaben verteilen sich auf die Sachgebiete der Prüfung. Dazu gehören das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, das Datenschutzrecht, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich des Umgangs mit Waffen, die Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste, der Umgang mit Menschen sowie die Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Der mündliche Teil

Wer im schriftlichen Teil mindestens die Hälfte der Punkte erreicht hat, nimmt an der mündlichen Prüfung teil. Hier schildern die Prüfer meist Situationen aus der Praxis und fragen, wie du reagieren würdest. Es geht darum, ob du rechtliche Grundlagen sicher anwendest und dich in schwierigen Situationen professionell verhältst. Die mündliche Prüfung findet häufig in kleinen Gruppen statt. Wie sie genau organisiert ist, erfährst du bei deiner IHK.

Bewertung

Im schriftlichen Teil zählen die erreichten Punkte. Mit mindestens 50 Prozent der maximal 120 Punkte bist du zur mündlichen Prüfung zugelassen. Im mündlichen Teil bewertet der Prüfungsausschuss deine Antworten. Bestanden hast du die Sachkundeprüfung erst, wenn du auch den mündlichen Teil erfolgreich abgeschlossen hast. Nach dem Bestehen erhältst du eine Bescheinigung der IHK. Die genauen Bewertungsregeln für den mündlichen Teil erfragst du am besten direkt bei deiner IHK.

Zeiteinteilung im schriftlichen Teil

Bei 82 Aufgaben in 120 Minuten bleiben dir im Schnitt knapp eineinhalb Minuten pro Aufgabe. Das reicht gut aus, wenn du zügig arbeitest und dich nicht an einzelnen Fragen festbeißt. Bewährt hat sich, zuerst alle Aufgaben zu bearbeiten, die du sicher lösen kannst, und schwierige Fragen zu markieren. Plane am Ende einige Minuten ein, um markierte Aufgaben noch einmal in Ruhe zu prüfen. Lies dabei jede Antwortmöglichkeit genau, denn oft entscheiden einzelne Wörter wie „nur“ oder „nicht“ über richtig und falsch.

Was passiert, wenn ich nicht bestehe?

Die Sachkundeprüfung kann wiederholt werden. Für jede Wiederholung meldest du dich erneut an und zahlst erneut eine Gebühr. Nutze die Zeit, um gezielt an den Themen zu arbeiten, die dir schwergefallen sind.

Was solltest du zur Prüfung mitbringen?

  • ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild,
  • die Einladung bzw. Ladung der IHK,
  • gegebenenfalls Schreibzeug, wenn die IHK nichts anderes vorgibt.

Hilfsmittel wie Gesetzestexte sind in der Regel nicht erlaubt. Halte dich an die Hinweise in deiner Einladung.

Tipps für die Vorbereitung

Plane mehrere Wochen für die Vorbereitung ein und lerne regelmäßig. Konzentriere dich besonders auf die Jedermannsrechte wie Notwehr, Notstand, vorläufige Festnahme, Selbsthilfe und Besitzwehr. Denke daran, dass private Sicherheitskräfte keine polizeilichen Befugnisse haben. Übe außerdem die mündliche Prüfung laut, indem du typische Situationen Schritt für Schritt beschreibst.

Fazit

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist anspruchsvoll, aber mit einer strukturierten Vorbereitung gut zu bewältigen. Merke dir die Eckdaten des schriftlichen Teils: 82 Aufgaben, 120 Minuten, 120 Punkte und 50 Prozent für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Alle weiteren Details wie Termine, Gebühren und Ablauf vor Ort klärst du mit deiner zuständigen IHK. Diese Plattform unterstützt dich beim Lernen, ersetzt aber keine offizielle Auskunft.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Informationen zur Prüfung erhältst du bei deiner zuständigen IHK.