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34a Prüfungsfragen & Antworten – der Fragenkatalog zum Üben

Alle Übungsfragen zur Sachkundeprüfung nach Sachgebiet sortiert – mit Lösung, Begründung und Gesetzesbezug. Online üben oder als PDF drucken.

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Waffensachkunde – Fragen aus dem amtlichen Fragenkatalog (BVA)

Kreuze die richtigen Antworten an. Bei Mehrfachauswahl steht dabei, wie viele Antworten richtig sind. Lösungsschlüssel am Ende.

  1. Umgang mit einer Schusswaffe hat… (3 Antworten)

    1. wer damit schießt.
    2. wer die Waffe verbringt oder mitnimmt.
    3. wer die Waffe unbrauchbar macht.
  2. Welche der hier genannten Gegenstände sind Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes? (2 Antworten)

    1. Armbrust
    2. Druckluftgewehr mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“
    3. Doppelflinte
  3. Welche der hier genannten Gegenstände sind Schusswaffen, bzw. ihnen gleichgestellte Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes? (2 Antworten)

    1. Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergie über 0,5 Joule
    2. Waffen mit einer Mündungsenergie von weniger als 7,5 Joule, bei denen die Geschosse durch Federdruck durch einen Lauf getrieben werden
    3. Präzisionsschleudern
  4. Welche der aufgeführten Waffen ist eine halbautomatische Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes?

    1. Single-Action-Revolver
    2. Selbstladepistole
    3. Doppelflinte
    4. Double-Action Revolver
  5. Ein Double-Action-Revolver ist im Sinne des Waffenrechts...

    1. eine vollautomatische Waffe.
    2. keine halbautomatische Waffe.
    3. eine halbautomatische Waffe.
  6. Wie ist ein Revolver im „Kleinstkaliber“ 4 mm M20 waffenrechtlich einzuordnen?

    1. WBK-pflichtige Schusswaffe
    2. Für Personen ab 18 Jahren frei erwerbbar
    3. Kann mit einem kleinen Waffenschein erworben werden
  7. Was ist die Schließfeder der großkalibrigen Pistole waffenrechtlich gesehen?

    1. Ein Zubehörteil der Schusswaffe ohne waffenrechtliche Bedeutung.
    2. Ein wesentlicher, erlaubnispflichtiger Teil der Schusswaffe.
    3. Ein wesentlicher, beschusspflichtiger Teil der Schusswaffe.
  8. Erläutern Sie den Begriff „Waffe“ im Sinne des WaffG! (3 Antworten)

    1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände.
    2. Tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.
    3. Tragbare Gegenstände, die ohne dafür bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen und die im Waffengesetz genannt sind.
  9. Wie unterscheidet das Waffengesetz Langwaffen und Kurzwaffen? (2 Antworten)

    1. Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet.
    2. Schusswaffen, die eine Gesamtmindestlänge von 60 cm unterschreiten oder bei denen die Lauflänge kleiner als 30 cm ist, werden als Kurzwaffe bezeichnet.
    3. Kurzwaffen haben maximal eine Länge von 20 cm.
  10. Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe/ verbotener Gegenstand? (Hinweis: Vollständige Aufzählung s. Anlage 2 Abschnitt 1 Waffengesetz) (2 Antworten)

    1. Blasrohr, Harpune, Armbrust
    2. halbautomatisches Gewehr / halbautomatische Pistole
    3. Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku)
    4. Wurfsterne, bestimmte Hartkernmunition, bestimmte Leuchtspurmunition
  11. Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe?

    1. Samuraischwert
    2. feststehendes Messer mit einer Klinge von mehr als 8,5 cm
    3. Vorderschaftrepetierflinte mit einer Lauflänge unter 45 cm
  12. Bei welchen der aufgeführten Beispiele handelt es sich um „verbotene Waffen“? (3 Antworten)

    1. Schusswaffen mit Schalldämpfer
    2. Schusswaffen, die Reihenfeuer (Dauerfeuer) schießen.
    3. Für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten.
    4. Vorderschaftrepetierflinten deren Gesamtlänge in der kürzesten Verwendungsform weniger als 95 cm beträgt.
  13. Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten? (4 Antworten)

    1. Schalldämpfer
    2. Distanz-Elektroimpulsgeräte
    3. für Schusswaffen bestimmte Zielscheinwerfer
    4. Kleinkaliberpatronen mit Leuchtspurgeschossen
    5. Teleskopschlagstöcke
    6. Büchsenpatronen mit Treibspiegelgeschossen
  14. Welche Gegenstände zählen zu den verbotenen Waffen?

    1. Feuerwaffen mit Dauerfeuereinrichtung
    2. Spielzeugwaffen
    3. Schusswaffen mit Schalldämpfer
  15. Erlaubnispflichtig, jedoch keine verbotene Waffe ist...

    1. ein Fallmesser.
    2. eine vollautomatische Pistole.
    3. eine zivile halbautomatische Schusswaffe, die wie eine vollautomatische Kriegswaffe aussieht.
  16. Welches sind wesentliche Teile von Schusswaffen? (5 Antworten)

    1. der Lauf
    2. das Magazin
    3. der Verschluss
    4. das Griffstück mit Auslösemechanismus bei Kurzwaffen
    5. die Trommel eines Revolvers
    6. das Gehäuse bei Langwaffen g) das Zielfernrohr
  17. Was ist ein Schalldämpfer waffenrechtlich gesehen?

    1. Der Schalldämpfer ist ein verbotener Gegenstand.
    2. Der Schalldämpfer ist immer erlaubnisfreies Zubehör.
    3. Der Schalldämpfer für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe steht waffenrechtlich der Schusswaffe gleich für die sie bestimmt ist.
  18. Mit welchen Gegenständen (in Verbindung mit einer Schusswaffe) ist der Umgang verboten? (2 Antworten)

    1. Zielscheinwerfer
    2. Leuchtpunktvisiere für Kurzwaffen
    3. Nachtzielgeräte
  19. Mit welcher Munition der Bezeichnung „9 mm Luger“ ist der Umgang verboten?

    1. Hohlspitzpatronen
    2. Kleinschrotpatronen
    3. Leuchtspurpatronen
  20. Mit welcher Munition ist der Umgang verboten? (2 Antworten)

    1. Kleinschrotmunition für Kartuschenlager bis 12,5 mm (sog. Grenaille-Patronen)
    2. Patronenmunition mit Vollmantelgeschossen, bei denen die Geschossspitze entfernt wurde, so dass der Bleikern freiliegt
    3. Patronenmunition mit Treibspiegelgeschossen für Waffen mit gezogenen Läufen
  21. Ist eine Patrone mit Wadcutter-Geschoss verbotene Munition?

    1. Ja, denn es handelt sich um ein Dum-Dum-Geschoss.
    2. Nein, es ist Scheibenmunition.
  22. Welche der hier genannten Gegenstände sind keine „wesentlichen Teile“ von Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes? (2 Antworten)

    1. Wechseltrommel für Revolver
    2. Klappschaft für Flinten
    3. Ersatzmagazin für Büchsen
  23. Welche der hier genannten Waffen ist ein Einzellader im Sinne des Waffengesetzes?

    1. halbautomatische Pistole
    2. Doppelflinte
    3. Schreckschussrevolver
  24. Welche der hier genannten Waffen sind Mehrlader im Sinne des Waffengesetzes? (2 Antworten)

    1. Double-Action-Revolver
    2. Repetierbüchse
    3. Doppelflinte
  25. Zu welcher Waffenart im Sinne des Waffengesetzes zählt eine Unterhebel-Repetierbüchse (lever-action)?

    1. Einzelladerwaffen
    2. Repetierwaffen
    3. halbautomatische Waffen
  26. Was zählt zu den Geschossen im Sinne des Waffengesetzes?

    1. Platzpatronen
    2. Bleirundkugeln für Vorderlader
    3. CO2 - Kartuschen für Druckluftwaffen
  27. Welche Munitionsarten sind vom Waffengesetz erfasst? (3 Antworten)

    1. Patronenmunition
    2. hülsenlose Munition
    3. pyrotechnische Munition
  28. Zur Munition im Sinne des Waffengesetzes zählen:

    1. Stahlkugeln für Präzisionsschleudern
    2. Patronenmunition Kaliber .38 Special
    3. .177 (4,5 mm) Rundkugeln
  29. Welche der hier genannten Gegenstände sind Munition im Sinne des Waffengesetzes?

    1. Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffen
    2. Armbrustbolzen
    3. Schrotpatronen
  30. Welcher der hier genannten Gegenstände ist keine Munition im Sinne des Waffengesetzes? (2 Antworten)

    1. Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos)
    2. Platzpatronen für Schreckschuss-waffen
    3. Zündhütchen für Vorderladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion)
  31. Welche der nachfolgend genannten Beispiele sind Kartuschenmunition im Sinne des Waffengesetzes?

    1. Platzpatronen
    2. Munition mit Betäubungsmittel für die Distanzinjektion
    3. Zentralfeuerpatronen mit wiederladbaren Hülsen
  32. Was bedeutet „erwerben“ einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes?

    1. Abschluss eines Kaufvertrages
    2. Einsetzen als Erbe im Testament
    3. Erlangen der tatsächlichen Gewalt über die Waffe
  33. Wer ist Erwerber einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes? (2 Antworten)

    1. Der Dieb, der die Waffe stiehlt.
    2. Derjenige, der in einem Waffengeschäft lediglich den Kaufvertrag für eine Waffe unterschreibt.
    3. Der Finder, wenn er die Waffen an sich nimmt.
  34. Sie wollen ihren Revolver mit dem Ihres Schützenkameraden dauerhaft tauschen, was müssen sie dabei beachten? (2 Antworten)

    1. Beide haben eine Erlaubnis zum Erwerb (Voreintrag) der jeweiligen Waffe zu beantragen.
    2. Die Waffen können getauscht werden. Dies ist aber der zuständigen Behörde innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.
    3. Es handelt sich um ein gegenseitiges Überlassen und Erwerben.
  35. Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Gesetzes erworben? (2 Antworten)

    1. Bei unrechtmäßiger Aneignung.
    2. Waffenrechtlicher Erwerb liegt erst bei behördlichem Eintrag der Waffe in die WBK vor.
    3. Wenn der Waffenhändler dem Schützen die Waffe im Geschäft übergibt.
  36. Wer erwirbt eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes? (2 Antworten)

    1. Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt.
    2. Jeder, der sich die Waffe für einen Zeitraum von weniger als 4 Wochen ausleiht.
    3. Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt.
  37. Wann „erwirbt“ der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

    1. Bei dem Abschluss eines Kaufvertrages.
    2. Bei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde.
    3. Bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.
  38. Was bedeutet „Überlassen“ einer Schusswaffe? (2 Antworten)

    1. Vererben einer Schusswaffe (nach dem Tod).
    2. Wer einem anderen die tatsächliche Gewalt darüber einräumt.
    3. Verleihen einer Vereinswaffe (für wenige Tage) an einen anderen Verein.
  39. Wer ist sachkundig im Sinne des Waffengesetzes? (2 Antworten)

    1. Derjenige, der vor einem Prüfungsausschuss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat.
    2. Soldaten, die mehrere Jahre mit Wartung, Pflege und Lagerung von Handfeuerwaffen betraut waren.
    3. Derjenige, der erfolgreich seine Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk abgelegt hat.
  40. „Führen“ im Sinne des Waffengesetzes bedeutet Ausübung der tatsächlichen Gewalt...

    1. in der eigenen Wohnung.
    2. außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums.
    3. durch den Waffenhändler im Geschäftsraum.
  41. „Führen“ im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, wenn die Waffe... (2 Antworten)

    1. in der eigenen Wohnung im Holster getragen wird.
    2. im Treppenhaus eines fremden Mehrfamilienhauses im Holster getragen wird.
    3. im eigenen PKW in der offenen Seitenablage transportiert wird.
  42. Wer ist im Sinne des Waffengesetzes nicht geeignet? (2 Antworten)

    1. Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er abhängig von berauschenden Mitteln ist.
    2. Jeder, der aus einem anerkannten Schießsportverband ausgeschlossen wurde.
    3. Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er aufgrund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition unsachgemäß umgehen wird.
  43. Wer verfügt im Sinne des Waffengesetzes nicht über die erforderliche persönliche Eignung zum Waffenbesitz. (2 Antworten)

    1. Grundsätzlich alle Personen unter 25 Jahren, wenn sie kein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige und körperliche Eignung vorlegen können.
    2. Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie psychisch krank oder debil sind.
    3. Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie alkoholabhängig sind.
  44. Was versteht man unter dem „Verbringen“ im Sinne des WaffG?

    1. Waffen oder Munition verbringt, wer diese über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des WaffG zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert.
    2. Waffen werden dauerhaft in einen anderen Mitgliedstaat mit einem Europäischen Feuerwaffenpass verbracht.
    3. Waffen werden mit einem Europäischen Feuerwaffenpass zu einer Schießsportveranstaltung in einem anderen Mitgliedstaat mitgenommen.
  45. Was versteht man unter dem Begriff „Europäischer Feuerwaffenpass“?

    1. Einen europaweit gültigen Waffenschein für gefährdete Personen, die gegenüber dem Bundesverwaltungsamt ein besonderes Schutzbedürfnis glaubhaft gemacht haben.
    2. Eine europaweit gültige Waffenbesitzkarte, die die Waffenmitnahme auf Reisen in Mitgliedstaaten der EU gestattet.
    3. Ein von der EU standardisiertes Waffenbesitzdokument (gegebenenfalls ist vor der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat dessen Erlaubnis zur Mitnahme einzuholen).
  46. Eine Schusswaffe ist „zugriffsbereit“ im Sinne des Waffengesetzes, ...

    1. wenn sie unmittelbar, also mit wenigen schnellen Handgriffen, in Anschlag gebracht werden kann.
    2. wenn sie im abgeschlossenen Koffer im Kfz untergebracht ist.
    3. wenn sie ungeladen in der verschlossenen Schublade liegt.
  47. Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit“?

    1. Wenn sie griffbereit, aber ungeladen im Holster getragen wird.
    2. Wenn das Schlagstück / der Schlagbolzen bei entladener Waffe gespannt und entsichert ist.
    3. Wenn sie geladen ist.
  48. Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes? (3 Antworten)

    1. Wenn die Waffe geladen und gespannt ist.
    2. Wenn die Waffe geladen, aber entspannt und gesichert ist.
    3. Wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.
    4. Wenn das gefüllte Magazin griffbereit liegt.
  49. Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes? (2 Antworten)

    1. Wenn sie ungeladen im Holster getragen wird.
    2. Wenn sie in einem verschlossenen Koffer liegt und sich eine Patrone im Patronenlager befindet.
    3. Wenn das Magazin in der Waffe mit Patronen gefüllt ist und die Waffe im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW liegt.
  50. Welche Erlaubnis berechtigt zum Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoffund Signalwaffen (mit Zulassungszeichen PTB im Kreis) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums?

    1. Kleiner Waffenschein
    2. behördliche Schießerlaubnis
    3. Waffenbesitzkarte
  51. Was bedeutet für einen Sportschützen der Rechtsbegriff „Zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit“ in Bezug auf den Transport einer Schusswaffe?

    1. Der Schütze darf die Waffe in der fremden Wohnung mit Einwilligung des Hausrechtsinhabers zu Schutzzwecken führen.
    2. Der Schütze transportiert seine defekte Schusswaffe zur Reparatur zum Büchsenmacher.
    3. Die Schusswaffe wird am Wohnort des Schützen von ihm über mehrere Tage in einem Autotresor im Kofferraum des PKWs transportiert.
  52. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit der Rechtsbegriff „sportliches Schießen“ erfüllt wird?

    1. Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird.
    2. Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach einer nicht genehmigten Sportordnung geschossen wird.
    3. Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn man in einer Gruppe Paintball spielt.
  53. Welche Angaben zu einer Waffe werden in einer Waffenbesitzkarte eintragen?

    1. Waffenart, Bezeichnung der Munition oder des Kalibers, Hersteller- / Warenzeichen oder Marke, Modellbezeichnung, Herstellungsnummer und Tag des Überlassens, sowie der Name und die Anschrift des Überlassers.
    2. Waffenart, Kaliber, Hersteller- oder Warenzeichen, Beschusszeichen, Seriennummer und Tag des Überlassens, sowie der Name und die Personalausweisnummer des Überlassers.
    3. Waffenart, Kaliber, Hersteller- oder Warenzeichen, Nummer der Waffenherstellungserlaubnis und Tag des Überlassens, sowie der Name und die Waffenbesitzkartennummer des Überlassers.
  54. Für die Anerkennung eines Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen (grüne Waffenbesitzkarte) ist bei Sportschützen die Vorlage einer Bescheinigung des anerkannten Schießsportverbandes erforderlich, dem der Antragsteller durch seine Vereinsmitgliedschaft angehört. Die Bescheinigung muss ausweisen, dass ... (2 Antworten)

    1. er seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt.
    2. er seine Sammlung vervollständigen möchte.
    3. die Waffe für eine Disziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
  55. Wann wird in der Regel eine waffenrechtliche Erlaubnis von der Erlaubnisbehörde widerrufen? (2 Antworten)

    1. Wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist.
    2. Wenn der Inhaber kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.
    3. Wenn der Inhaber seinen Wohnort in ein anderes Bundesland verlegt.
  56. Kann eine Waffenbesitzkarte auch einem Schützenverein erteilt werden?

    1. Ja, wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt.
    2. Nein.
    3. Ja, jedem Verein.
  57. Wie lange gilt üblicherweise ein Voreintrag zum Erwerb einer Schusswaffe in einer grünen Waffenbesitzkarte?

    1. 6 Monate
    2. 1 Jahr
    3. unbefristet
  58. Wie lange gilt der Kleine Waffenschein?

    1. 1 Jahr
    2. 3 Jahre
    3. unbefristet
  59. Für wie lange wird ein Waffenschein höchstens erteilt?

    1. 1 Jahr
    2. 3 Jahre
    3. 5 Jahre
  60. Wie lange müssen Sie mindestens als Mitglied eines schießsportlichen Vereins geschossen haben, um als Sportschütze der Behörde ein Bedürfnis zum Erwerb einer Schusswaffe nachweisen zu können?

    1. mindestens 6 Monate
    2. mindestens 12 Monate
    3. mindestens 18 Monate

Lösungsschlüssel

1: a, b, c · 2: b, c · 3: a, b · 4: b · 5: b · 6: a · 7: a · 8: a, b, c · 9: a, b · 10: c, d · 11: c · 12: b, c, d · 13: b, c, d, f · 14: a · 15: c · 16: a, c, d, e, f · 17: c · 18: a, c · 19: c · 20: a, c · 21: b · 22: b, c · 23: b · 24: a, b · 25: b · 26: b · 27: a, b, c · 28: b · 29: c · 30: a, c · 31: a · 32: c · 33: a, c · 34: a, c · 35: a, c · 36: a, b · 37: c · 38: b, c · 39: a, c · 40: b · 41: b, c · 42: a, c · 43: b, c · 44: a · 45: c · 46: a · 47: c · 48: a, b, c · 49: b, c · 50: b · 51: b · 52: a · 53: a · 54: a, c · 55: a, b · 56: a · 57: b · 58: c · 59: b · 60: b