Zum Inhalt springen

Lernmaterialien zum Download

Hier findest du Zusammenfassungen, Checklisten und Übersichten – druckbar und als PDF speicherbar.

Alle Materialien

6

Umgang mit Menschen, Deeskalation und Kommunikation

Gute Kommunikation verhindert viele Konflikte, bevor sie entstehen. In der Prüfung zählen Kommunikationsmodelle, Deeskalationstechniken und ein respektvoller Umgang mit allen Menschen.

Kommunikationsmodelle

  • Watzlawick: „Man kann nicht nicht kommunizieren.“ – auch Schweigen und Körpersprache senden Botschaften.
  • Schulz von Thun: Jede Nachricht hat vier Seiten – Sachinhalt, Selbstoffenbarung, Beziehung, Appell.
  • Verbale Kommunikation (Worte), paraverbale (Stimme, Tonfall, Tempo) und nonverbale (Mimik, Gestik, Haltung, Abstand).
  • Aktives Zuhören: Blickkontakt, Nachfragen, Zusammenfassen mit eigenen Worten, Gefühle ansprechen.

Gesprächstechniken

  • Ich-Botschaften statt Du-Vorwürfe: „Ich möchte Ihnen helfen …“ statt „Sie sind …“.
  • Offene Fragen (W-Fragen) bringen Informationen, geschlossene Fragen führen zu klaren Entscheidungen.
  • Klare, kurze Sätze und einfache Sprache verwenden, besonders bei Stress oder Sprachbarrieren.
  • Gesichtswahrung ermöglichen: Konflikte möglichst abseits vom Publikum klären.

Konflikte und Deeskalation

  • Konflikte entwickeln sich oft stufenweise; das Modell von Glasl beschreibt neun Eskalationsstufen.
  • Eigensicherung zuerst: Abstand halten, seitlich stehen, Hände sichtbar, Rückzugsweg freihalten, Kollegen hinzuziehen.
  • Ruhige Stimme, offene Körperhaltung, Person mit Namen ansprechen, Lösungen anbieten.
  • Provokationen nicht persönlich nehmen; keine Drohungen, die man nicht umsetzen darf.
  • Stresssymptome bei sich und anderen erkennen (z. B. Tunnelblick, Zittern, laute Stimme).

Besondere Personengruppen

  • Alkoholisierte oder berauschte Personen: unberechenbar, schmerzunempfindlich – besonders auf Abstand und Eigensicherung achten.
  • Gruppen: Gruppendynamik beachten, Wortführer ansprechen, niemanden vor der Gruppe bloßstellen.
  • Kinder und ältere bzw. verwirrte Menschen: auf Augenhöhe, geduldig, beruhigend; Fürsorge geht vor.
  • Menschen mit Behinderung oder Sprachbarriere: Hilfe anbieten, Hilfsmittel nutzen, nicht bevormunden.

Diversität und Gleichbehandlung

  • Vorurteile und Stereotype beeinflussen unbewusst die Wahrnehmung – das eigene Verhalten regelmäßig hinterfragen.
  • Das AGG schützt vor Benachteiligung wegen Rasse bzw. ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität.
  • Alle Menschen nach denselben Regeln kontrollieren und respektvoll behandeln.
  • Diskriminierungsvorwürfe ernst nehmen, sachlich erklären, Vorgesetzte einbeziehen.

Verhalten in Gefahrensituationen

  • Bombendrohung: Ruhe bewahren, Gespräch verlängern, W-Fragen stellen, alles notieren, danach Polizei 110 und Vorgesetzte.
  • Verdächtige Gegenstände nicht berühren, Bereich absperren, Räumung nach Alarmplan.
  • Bei Panik in Menschenmengen: klare, ruhige Anweisungen geben, Fluchtwege freihalten.
  • Nach belastenden Einsätzen Unterstützung annehmen (z. B. Nachbesprechung).
Quellen: § 1 AGG · § 19 AGG · Art. 3 GG
Stand: 10/2026 · 34aprüfung.de – unabhängige Lernplattform, keine offizielle IHK-Unterlage.