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Unfallverhütung, Arbeitsschutz und Erste Hilfe

Die DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherheitsdienste“ und die DGUV Vorschrift 1 sollen dich vor Unfällen und Gesundheitsgefahren im Dienst schützen. Dazu gehören auch die Grundlagen der Ersten Hilfe und des Brandschutzes.

Grundlagen des Arbeitsschutzes

  • Der Arbeitgeber muss Gefährdungen beurteilen und Schutzmaßnahmen festlegen (§ 5 ArbSchG).
  • Unfallverhütungsvorschriften der DGUV sind für Unternehmer und Versicherte verbindlich.
  • Versicherte müssen Weisungen befolgen, Schutzausrüstung bestimmungsgemäß benutzen und Mängel melden.
  • Alkohol und andere berauschende Mittel: Niemand darf sich in einen Zustand versetzen, in dem er sich oder andere gefährdet.

DGUV Vorschrift 23 – Wach- und Sicherheitsdienste

  • Der Unternehmer muss für jedes Objekt Dienstanweisungen erstellen, und die Wachpersonen müssen sie kennen.
  • Wachpersonen müssen für ihre Aufgabe geeignet und ausreichend eingewiesen sein, auch in die örtlichen Gegebenheiten.
  • Bei gefährlicher Alleinarbeit ist eine Überwachung vorzusehen, z. B. Kontrollanrufe oder Personen-Notsignal-Anlage.
  • Für Wachhunde und Schusswaffen gelten besondere Anforderungen an Eignung, Ausbildung und Handhabung.
  • Notwendige Ausrüstung (z. B. Lampe, Kommunikationsmittel) muss vorhanden und funktionsfähig sein.

Erste Hilfe

  • Rettungskette: Sofortmaßnahmen – Notruf – Erste Hilfe – Rettungsdienst – Krankenhaus.
  • Notruf 112: Wo? Was ist passiert? Wie viele Betroffene? Welche Verletzungen? Warten auf Rückfragen.
  • Bewusstlos mit normaler Atmung: stabile Seitenlage; ohne normale Atmung: Herz-Lungen-Wiederbelebung 30:2 und AED.
  • Starke Blutung: Druck auf die Wunde, Druckverband; Schockzeichen beachten.
  • Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert (z. B. Verbandbuch).

Ersthelfer und Unfallmeldung

  • Ersthelfer brauchen eine Ausbildung und regelmäßige Fortbildung, in der Regel alle zwei Jahre.
  • Arbeitsunfälle immer dem Vorgesetzten melden.
  • Der Arbeitgeber muss einen Unfall dem Unfallversicherungsträger anzeigen, wenn der Versicherte mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist oder stirbt (§ 193 SGB VII).
  • Bei Arbeitsunfällen mit Behandlungsbedarf ist in der Regel ein Durchgangsarzt aufzusuchen.

Brandschutz und Sicherheitszeichen

  • Brandklassen: A feste Stoffe, B flüssige oder flüssig werdende Stoffe, C Gase, D Metalle, F Speiseöle und -fette.
  • Verhalten im Brandfall: Brand melden – Menschen in Sicherheit bringen – Löschversuch nur bei Entstehungsbrand ohne Eigengefährdung.
  • Türen schließen, keine Aufzüge benutzen, Feuerwehr einweisen.
  • Sicherheitszeichen: Rot = Verbot bzw. Brandschutz, Gelb = Warnung, Blau = Gebot, Grün = Rettung bzw. Erste Hilfe.