Unfallverhütung, Arbeitsschutz und Erste Hilfe
Die DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherheitsdienste“ und die DGUV Vorschrift 1 sollen dich vor Unfällen und Gesundheitsgefahren im Dienst schützen. Dazu gehören auch die Grundlagen der Ersten Hilfe und des Brandschutzes.
Grundlagen des Arbeitsschutzes
- Der Arbeitgeber muss Gefährdungen beurteilen und Schutzmaßnahmen festlegen (§ 5 ArbSchG).
- Unfallverhütungsvorschriften der DGUV sind für Unternehmer und Versicherte verbindlich.
- Versicherte müssen Weisungen befolgen, Schutzausrüstung bestimmungsgemäß benutzen und Mängel melden.
- Alkohol und andere berauschende Mittel: Niemand darf sich in einen Zustand versetzen, in dem er sich oder andere gefährdet.
DGUV Vorschrift 23 – Wach- und Sicherheitsdienste
- Der Unternehmer muss für jedes Objekt Dienstanweisungen erstellen, und die Wachpersonen müssen sie kennen.
- Wachpersonen müssen für ihre Aufgabe geeignet und ausreichend eingewiesen sein, auch in die örtlichen Gegebenheiten.
- Bei gefährlicher Alleinarbeit ist eine Überwachung vorzusehen, z. B. Kontrollanrufe oder Personen-Notsignal-Anlage.
- Für Wachhunde und Schusswaffen gelten besondere Anforderungen an Eignung, Ausbildung und Handhabung.
- Notwendige Ausrüstung (z. B. Lampe, Kommunikationsmittel) muss vorhanden und funktionsfähig sein.
Erste Hilfe
- Rettungskette: Sofortmaßnahmen – Notruf – Erste Hilfe – Rettungsdienst – Krankenhaus.
- Notruf 112: Wo? Was ist passiert? Wie viele Betroffene? Welche Verletzungen? Warten auf Rückfragen.
- Bewusstlos mit normaler Atmung: stabile Seitenlage; ohne normale Atmung: Herz-Lungen-Wiederbelebung 30:2 und AED.
- Starke Blutung: Druck auf die Wunde, Druckverband; Schockzeichen beachten.
- Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert (z. B. Verbandbuch).
Ersthelfer und Unfallmeldung
- Ersthelfer brauchen eine Ausbildung und regelmäßige Fortbildung, in der Regel alle zwei Jahre.
- Arbeitsunfälle immer dem Vorgesetzten melden.
- Der Arbeitgeber muss einen Unfall dem Unfallversicherungsträger anzeigen, wenn der Versicherte mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist oder stirbt (§ 193 SGB VII).
- Bei Arbeitsunfällen mit Behandlungsbedarf ist in der Regel ein Durchgangsarzt aufzusuchen.
Brandschutz und Sicherheitszeichen
- Brandklassen: A feste Stoffe, B flüssige oder flüssig werdende Stoffe, C Gase, D Metalle, F Speiseöle und -fette.
- Verhalten im Brandfall: Brand melden – Menschen in Sicherheit bringen – Löschversuch nur bei Entstehungsbrand ohne Eigengefährdung.
- Türen schließen, keine Aufzüge benutzen, Feuerwehr einweisen.
- Sicherheitszeichen: Rot = Verbot bzw. Brandschutz, Gelb = Warnung, Blau = Gebot, Grün = Rettung bzw. Erste Hilfe.