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Praxis

Unterrichtung oder Sachkundeprüfung – was brauche ich?

02.10.2026 · Redaktion 34aprüfung.de · Aktualisiert: 02.10.2026

Unterrichtung oder Sachkundeprüfung? Wir erklären, welcher Nachweis für welche Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe nötig ist.

Wer im Sicherheitsgewerbe arbeiten möchte, stößt schnell auf zwei Begriffe: Unterrichtung und Sachkundeprüfung. Beide sind in § 34a der Gewerbeordnung (GewO) und in der Bewachungsverordnung (BewachV) geregelt. Doch welcher Nachweis ist für welche Tätigkeit nötig? In diesem Artikel erklären wir die Unterschiede und helfen dir bei der Entscheidung. Für eine verbindliche Auskunft in deinem konkreten Fall wende dich an deine IHK oder die zuständige Behörde.

Warum gibt es überhaupt Nachweise?

Sicherheitsmitarbeiter haben oft direkten Kontakt mit Menschen, manchmal in Konfliktsituationen. Sie haben keine polizeilichen Befugnisse, sondern handeln mit den Jedermannsrechten und den Rechten, die ihnen der Hausrechtsinhaber überträgt. Damit sie ihre Grenzen kennen und Fehler vermeiden, verlangt der Gesetzgeber einen Nachweis über Grundkenntnisse. Je verantwortungsvoller und konfliktträchtiger die Tätigkeit ist, desto höher sind die Anforderungen.

Die Unterrichtung

Was ist die Unterrichtung?

Die Unterrichtung ist eine Schulung bei einer Industrie- und Handelskammer. Sie umfasst 40 Unterrichtseinheiten. Dabei werden die wichtigsten Grundlagen vermittelt, zum Beispiel Rechtsgrundlagen, Umgang mit Menschen, Unfallverhütung und Datenschutz. Am Ende gibt es keine Prüfung wie bei der Sachkundeprüfung; die IHK muss sich aber davon überzeugen, dass du am Unterricht aktiv teilgenommen und die Inhalte verstanden hast. Danach erhältst du eine Bescheinigung.

Für wen reicht die Unterrichtung?

Die Unterrichtung ist die Mindestvoraussetzung für Wachpersonen, die im Bewachungsgewerbe angestellt arbeiten und keine der besonders sensiblen Tätigkeiten ausüben. Typische Beispiele sind:

  • Objektschutz in einem nicht öffentlich zugänglichen Firmengelände,
  • Pforten- und Empfangsdienste,
  • Werkschutz und Streifendienste auf nicht öffentlichem Gelände,
  • einfache Ordnertätigkeiten, soweit keine Sachkunde verlangt ist.

Die Sachkundeprüfung

Was ist die Sachkundeprüfung?

Die Sachkundeprüfung ist eine echte Prüfung bei der IHK mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht seit dem 1. Juli 2025 aus 82 Aufgaben in 120 Minuten. Es gibt maximal 120 Punkte; wer mindestens 50 Prozent erreicht, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen. Einen vorgeschriebenen Lehrgang gibt es nicht – du kannst dich auch selbst vorbereiten.

Für wen ist die Sachkundeprüfung Pflicht?

Nach § 34a GewO brauchen Wachpersonen die Sachkundeprüfung insbesondere für folgende Tätigkeiten:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, zum Beispiel in Einkaufszentren oder Bahnhöfen,
  • Schutz vor Ladendieben, etwa als Ladendetektiv oder Kaufhausdetektiv,
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
  • leitende Tätigkeiten bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und zugangsgeschützten Großveranstaltungen.

Außerdem müssen Gewerbetreibende, die ein Bewachungsunternehmen führen wollen, die Sachkundeprüfung bestehen. Bei juristischen Personen betrifft das die gesetzlichen Vertreter bzw. die mit der Leitung beauftragten Personen; Einzelheiten klärt die Erlaubnisbehörde.

Gleiche Themen, unterschiedliche Tiefe

Inhaltlich überschneiden sich Unterrichtung und Sachkundeprüfung stark. In beiden Fällen geht es um das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutz, das Bürgerliche Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht, Unfallverhütung, den Umgang mit Menschen und die Grundzüge der Sicherheitstechnik. Der Unterschied liegt in der Tiefe: Bei der Sachkundeprüfung musst du dein Wissen selbstständig abrufen und in der mündlichen Prüfung auf konkrete Fälle anwenden. Wer bereits eine Unterrichtung besucht hat, besitzt also eine gute Grundlage, muss aber für die Sachkundeprüfung noch gezielt üben.

Der direkte Vergleich

  • Form: Unterrichtung = Schulung mit 40 Unterrichtseinheiten; Sachkundeprüfung = schriftliche und mündliche Prüfung.
  • Prüfung: Bei der Unterrichtung keine Abschlussprüfung; bei der Sachkundeprüfung musst du beide Teile bestehen.
  • Einsatzbereich: Unterrichtung für einfache Bewachungstätigkeiten; Sachkundeprüfung für sensible Tätigkeiten und für Unternehmer.
  • Ersatz: Wer die Sachkundeprüfung bestanden hat, braucht keine zusätzliche Unterrichtung. Umgekehrt ersetzt die Unterrichtung die Sachkundeprüfung nicht.

Weitere Voraussetzungen

Unabhängig vom Nachweis müssen Wachpersonen weitere Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört vor allem die Zuverlässigkeit, die von der Behörde geprüft wird. Wachpersonen werden außerdem über ihren Arbeitgeber im Bewacherregister erfasst. Im Dienst musst du einen Dienstausweis mitführen. Diese Regeln gelten für Unterrichtete und Sachkundige gleichermaßen.

Was solltest du wählen?

Stelle dir folgende Fragen:

  • Möchtest du in Einkaufszentren, Bahnhöfen, Diskotheken oder als Ladendetektiv arbeiten? Dann brauchst du die Sachkundeprüfung.
  • Möchtest du dich mit einem eigenen Bewachungsunternehmen selbstständig machen? Dann brauchst du ebenfalls die Sachkundeprüfung.
  • Willst du zunächst nur im Objektschutz oder am Empfang arbeiten? Dann reicht oft die Unterrichtung.

Viele entscheiden sich trotzdem direkt für die Sachkundeprüfung. Sie eröffnet mehr Einsatzmöglichkeiten, macht dich für Arbeitgeber flexibler einsetzbar und ist eine gute Grundlage für eine Weiterentwicklung im Sicherheitsgewerbe.

Fazit

Die Unterrichtung ist der Einstieg für einfache Tätigkeiten, die Sachkundeprüfung der Nachweis für anspruchsvollere Aufgaben und für Unternehmer. Welche Variante für dich passt, hängt von deiner geplanten Tätigkeit ab. Kläre im Zweifel mit deinem Arbeitgeber, deiner IHK oder der zuständigen Behörde, welcher Nachweis für deinen Einsatz verlangt wird. Diese Lernplattform ist unabhängig und nicht die IHK – sie hilft dir aber bei der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Informationen zur Prüfung erhältst du bei deiner zuständigen IHK.