1.4 Bewachungsverordnung: Pflichten im Dienst
Kurz erklärt
Die Bewachungsverordnung (BewachV) konkretisiert § 34a GewO. Sie regelt unter anderem Dienstanweisung, Ausweis, Dienstkleidung, den Umgang mit Waffen und die Aufbewahrung von Unterlagen.
Wichtige Punkte
- Dienstanweisung regelt den Wachdienst, die Wachperson erhält eine Ausfertigung (§ 18 BewachV).
- Wachpersonen tragen einen Ausweis bei sich, bei bestimmten Tätigkeiten zusätzlich ein Namens- oder Kennnummernschild (§ 19 BewachV).
- Dienstkleidung darf nicht mit Uniformen von Polizei oder Bundeswehr verwechselt werden können (§ 20 BewachV).
- Waffengebrauch muss sofort gemeldet werden (§ 21 BewachV).
- Verstöße können Ordnungswidrigkeiten sein.
Lernziele
- Du kennst die wichtigsten Pflichten aus der BewachV.
- Du weißt, was in einer Dienstanweisung stehen muss.
- Du kennst die Regeln zu Ausweis, Kennzeichnung und Dienstkleidung.
- Du weißt, was nach einem Waffengebrauch zu tun ist.
Wozu die Bewachungsverordnung?
§ 34a GewO legt fest, dass das Bewachungsgewerbe erlaubnispflichtig ist und welche Qualifikationen nötig sind. Die Bewachungsverordnung (BewachV) von 2019 regelt die Einzelheiten: Unterrichtungsverfahren, Sachkundeprüfung, Haftpflichtversicherung und vor allem die Pflichten bei der Ausübung des Gewerbes. Viele dieser Pflichten treffen den Unternehmer, wirken sich aber direkt auf deinen Dienstalltag aus.
Beschäftigte und Dienstanweisung
Der Gewerbetreibende darf nur Personen einsetzen, die zuverlässig sind und die nötige Qualifikation nachweisen (§ 17 BewachV in Verbindung mit § 34a GewO). Den Wachdienst muss er durch eine Dienstanweisung regeln (§ 18 BewachV). Darin muss insbesondere stehen,
- dass die Wachperson nicht die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten oder anderer Bediensteter einer Behörde besitzt,
- dass die Wachperson eine Waffe nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden führen darf,
- welche Regeln für den Umgang mit Waffen und die Meldung von Vorfällen gelten.
Die Wachperson erhält eine Ausfertigung der Dienstanweisung. In der Praxis wird sie durch eine objektbezogene Dienstanweisung ergänzt, die die Besonderheiten des Einsatzortes beschreibt, zum Beispiel Kontrollgänge, Schließzeiten oder Alarmpläne.
Ausweis und Kennzeichnung
Nach § 19 BewachV muss der Gewerbetreibende jeder Wachperson einen Ausweis ausstellen. Du musst ihn während des Dienstes bei dir tragen und auf Verlangen den zuständigen Behörden und der Polizei vorzeigen. Auch gegenüber Personen, die du kontrollierst, schafft der Ausweis Vertrauen und Transparenz. Bei bestimmten Tätigkeiten mit Publikumskontakt – etwa Kontrollgängen im öffentlichen Raum oder Einlasskontrollen an Diskotheken – musst du zusätzlich sichtbar ein Schild mit deinem Namen oder einer Kennnummer tragen. Damit können Betroffene später nachvollziehen, wer gehandelt hat.
Dienstkleidung
Eine Pflicht zur Dienstkleidung besteht nicht für jede Tätigkeit. Wird aber Dienstkleidung getragen, darf sie nach § 20 BewachV nicht mit Uniformen der Polizei, der Bundeswehr oder anderer Behörden verwechselt werden können, und es dürfen keine Abzeichen verwendet werden, die amtlichen Abzeichen zum Verwechseln ähnlich sind. Wer den Anschein eines Amtsträgers erweckt, riskiert außerdem eine Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung (§ 132 StGB) oder Missbrauchs von Uniformen (§ 132a StGB).
Waffen und Anzeigepflicht
§ 21 BewachV regelt die Behandlung von Waffen: Der Gewerbetreibende darf Schusswaffen nur Wachpersonen überlassen, die die erforderlichen waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, und muss sie sicher aufbewahren. Hat eine Wachperson im Dienst von einer Waffe Gebrauch gemacht, muss sie dies unverzüglich dem Gewerbetreibenden melden. Dieser zeigt den Vorfall der zuständigen Behörde und gegebenenfalls der Polizei an.
Weitere Pflichten
- Haftpflichtversicherung (§ 14 BewachV) für Schäden, die bei der Bewachung entstehen.
- Verschwiegenheit: Informationen über Auftraggeber und Objekte dürfen nicht an Unbefugte gelangen; Geschäftsgeheimnisse sind zu wahren.
- Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten: Der Unternehmer dokumentiert Aufträge, Beschäftigte und Dienstanweisungen und hebt die Unterlagen eine bestimmte Zeit auf.
- Verstöße gegen die BewachV können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden und die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Typische Prüfungsfallen
- Dienstanweisung ≠ Befugnisse: Eine Dienstanweisung kann dir keine Rechte gegenüber Dritten verschaffen, die das Gesetz nicht vorsieht.
- Ausweis zeigen: Der Ausweis wird auf Verlangen vorgezeigt – du musst ihn aber nicht aus der Hand geben.
- Waffe nur mit Zustimmung: Selbst wer privat einen Waffenschein besitzt, darf im Dienst nur mit Zustimmung des Arbeitgebers eine Waffe führen.
- Uniform: Das Wort „Polizei“ oder polizeiähnliche Abzeichen auf der Dienstkleidung sind unzulässig.
Praxisbeispiel
Marco soll zum ersten Mal den Einlass einer Diskothek kontrollieren. Er hat seinen Dienstausweis vergessen und will stattdessen eine Jacke mit der Aufschrift „Security Police“ tragen, die ein Kollege mitgebracht hat. Beides ist falsch: Marco muss den Ausweis im Dienst bei sich führen und an der Diskothek sichtbar ein Schild mit Namen oder Kennnummer tragen. Eine Jacke, die mit Polizeikleidung verwechselt werden kann, ist nach der BewachV unzulässig.
MerksatzAusweis dabei, Dienstanweisung gelesen, keine Polizeioptik – und jeder Waffengebrauch wird sofort gemeldet.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Stand: 10/2026 · Fehler entdeckt? Nutze „Fehler melden“ unten.