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1.3 Gewerberecht: § 34a GewO

Kurz erklärt

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Die Vorschrift regelt außerdem, wann Beschäftigte eine Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung nachweisen müssen und welche Rechte sie im Dienst haben.

Wichtige Punkte

  • Bewachungsgewerbe = gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen.
  • Erlaubnis setzt u. a. Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Haftpflichtversicherung und Sachkundeprüfung voraus.
  • Beschäftigte brauchen mindestens die Unterrichtung, für bestimmte Tätigkeiten die Sachkundeprüfung.
  • Wachpersonen werden im Bewacherregister erfasst (§ 11b GewO).
  • § 34a Abs. 5 GewO: nur Jedermannsrechte und übertragene Rechte, Grundsatz der Erforderlichkeit.

Lernziele

  • Du weißt, wann eine Bewachungserlaubnis erforderlich ist.
  • Du kennst die Voraussetzungen der Erlaubnis.
  • Du kannst Unterrichtung und Sachkundeprüfung den richtigen Tätigkeiten zuordnen.
  • Du kennst das Bewacherregister und die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit.

Erlaubnispflicht

Nach § 34a Abs. 1 GewO braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will. Gewerbsmäßig heißt: selbstständig, auf Dauer angelegt und mit Gewinnerzielungsabsicht. Wer nur das eigene Firmengelände durch eigene Angestellte bewachen lässt, betreibt kein Bewachungsgewerbe.

Voraussetzungen der Erlaubnis

Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen fehlt:

  • Zuverlässigkeit des Antragstellers und der mit der Leitung betrauten Personen. Unzuverlässig ist in der Regel z. B., wer in den letzten Jahren wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurde oder verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Die Behörde fragt dazu u. a. beim Bundeszentralregister, bei der Polizei und beim Verfassungsschutz an.
  • Geordnete Vermögensverhältnisse.
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Einzelheiten in § 14 BewachV).
  • Erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer.

Die Zuverlässigkeit wird nicht nur einmal geprüft: Die Behörde überprüft sie in regelmäßigen Abständen, spätestens nach fünf Jahren, erneut.

Unterrichtung oder Sachkundeprüfung?

Für die Beschäftigten gilt ein Stufensystem. Grundsätzlich reicht der Nachweis einer Unterrichtung bei der IHK. Die Unterrichtung umfasst 40 Unterrichtsstunden und endet ohne Prüfung. Für besonders konfliktträchtige Tätigkeiten verlangt § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO dagegen die Sachkundeprüfung:

  1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z. B. Einkaufszentrum, Bahnhof),
  2. Schutz vor Ladendieben (Ladendetektiv, Kaufhausdetektiv),
  3. Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
  4. Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünften für Asylsuchende und Geflüchtete in leitender Funktion,
  5. Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

Die Sachkundeprüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Seit dem 01.07.2025 umfasst der schriftliche Teil 82 Aufgaben in 120 Minuten, maximal sind 120 Punkte erreichbar. Wer mindestens 50 % erreicht, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen. Geprüft werden die sieben Sachgebiete, die du auch auf dieser Plattform findest.

Bewacherregister

Seit 2019 gibt es das bundesweite Bewacherregister nach § 11b GewO. Dort werden Gewerbetreibende und Wachpersonen mit ihren Qualifikationsnachweisen und dem Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung erfasst. Der Arbeitgeber meldet neue Beschäftigte über das Register an; erst nach positiver Prüfung durch die Behörde dürfen sie eingesetzt werden. Das Register soll verhindern, dass unzuverlässige Personen nach einer Ablehnung einfach bei einem anderen Unternehmen oder in einem anderen Bundesland anfangen.

Rechte im Dienst – § 34a Abs. 5 GewO

Die Erlaubnis verleiht keine hoheitlichen Befugnisse. Wachpersonen haben nur die Rechte bei Notwehr, Notstand und Selbsthilfe, die vertraglich übertragenen Selbsthilferechte des Auftraggebers und eventuell gesetzlich übertragene Befugnisse. Bei jeder Ausübung gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit.

Typische Prüfungsfallen

  • Unterrichtung ist keine Prüfung: Sie endet mit einer Bescheinigung, nicht mit einer Prüfung.
  • Diskothek: Sachkundeprüfung ist für den Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken vorgeschrieben – nicht für jede Gaststätte.
  • Leitende Funktion: Bei Flüchtlingsunterkünften und Großveranstaltungen braucht nur die leitende Funktion die Sachkundeprüfung; für die übrigen Kräfte reicht die Unterrichtung.
  • Erlaubnisbehörde: Die Erlaubnis erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde (meist Gewerbe- oder Ordnungsamt), nicht die IHK. Die IHK führt Unterrichtung und Prüfung durch.

Praxisbeispiel

Ayşe hat die Unterrichtung absolviert und arbeitet im Objektschutz eines Bürogebäudes ohne Publikumsverkehr. Ihr Arbeitgeber möchte sie zusätzlich als Ladendetektivin in einem Supermarkt einsetzen. Das ist erst zulässig, wenn Ayşe die Sachkundeprüfung bestanden hat, denn der Schutz vor Ladendieben gehört zu den Tätigkeiten nach § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO. Der Arbeitgeber muss die neue Qualifikation im Bewacherregister nachweisen.

MerksatzUnterrichtung für den Einstieg, Sachkundeprüfung für Publikum, Ladendiebe, Disco-Einlass und Leitungsfunktionen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand: 10/2026 · Fehler entdeckt? Nutze „Fehler melden“ unten.

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