1.7 Polizei, Ordnungsbehörden und private Sicherheit: Zusammenarbeit und Abgrenzung
Kurz erklärt
Polizei und Ordnungsbehörden handeln hoheitlich, private Sicherheitsdienste nicht. Du lernst, wie die Sicherheitsbehörden aufgebaut sind, wie sich Gefahrenabwehr und Strafverfolgung unterscheiden und wie du im Dienst richtig mit der Polizei zusammenarbeitest.
Wichtige Punkte
- Polizei- und Ordnungsrecht ist überwiegend Ländersache; daneben gibt es Bundespolizei und Bundeskriminalamt.
- Gefahrenabwehr ist präventiv (Polizei- und Ordnungsgesetze der Länder), Strafverfolgung repressiv (StPO).
- Bei der Strafverfolgung gilt für Polizei und Staatsanwaltschaft das Legalitätsprinzip.
- Private Sicherheitskräfte haben keine hoheitlichen Befugnisse – keine Identitätsfeststellung, keine Platzverweise im öffentlichen Raum.
- Hoheitliche Befugnisse erhalten Private nur ausnahmsweise durch Beleihung auf gesetzlicher Grundlage.
Lernziele
- Du kennst den groben Aufbau von Polizei und Ordnungsbehörden in Deutschland.
- Du unterscheidest Gefahrenabwehr (präventiv) und Strafverfolgung (repressiv).
- Du weißt, welche Befugnisse nur Behörden zustehen.
- Du kannst Polizei und Behörden im Dienst sachgerecht unterstützen und erklärst, was eine Beleihung ist.
Wer sorgt für Sicherheit?
Für die Abwehr von Gefahren sind in Deutschland vor allem die Bundesländer zuständig. Jedes Land hat eigene Polizei- und Ordnungsgesetze. Grob lassen sich unterscheiden:
- Ordnungsbehörden (auch Verwaltungs- oder Sicherheitsbehörden genannt): zum Beispiel das Ordnungsamt der Stadt, das Gewerbeamt oder die Bauaufsicht. Sie handeln meist im Büro, erlassen Verfügungen und überwachen etwa Gaststätten oder Veranstaltungen.
- Landespolizei mit Schutzpolizei und Kriminalpolizei: Sie ist rund um die Uhr im Einsatz, vor allem in Eilfällen, und verfolgt Straftaten.
- Bundespolizei: unter anderem für den Grenzschutz, die Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes und die Luftsicherheit an Flughäfen zuständig.
- Bundeskriminalamt (BKA): Zentralstelle für die Kriminalpolizei und zuständig für bestimmte schwere Kriminalität.
In vielen Ländern sind die Ordnungsbehörden für die Gefahrenabwehr vorrangig zuständig; die Polizei wird tätig, wenn ein Eingreifen der Ordnungsbehörde nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die Bezeichnungen und Zuständigkeiten unterscheiden sich aber von Land zu Land.
Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
- Gefahrenabwehr (präventiv): Ein Schaden soll verhindert werden – zum Beispiel durch einen Platzverweis, eine Gewahrsamnahme oder die Sicherstellung einer gefährlichen Sache. Rechtsgrundlage sind die Polizei- und Ordnungsgesetze. Hier gilt das Opportunitätsprinzip: Die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wie sie eingreift.
- Strafverfolgung (repressiv): Eine begangene Straftat wird aufgeklärt. Rechtsgrundlage ist die Strafprozessordnung. Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren; die Polizei erforscht Straftaten nach § 163 StPO. Es gilt das Legalitätsprinzip: Bei einem Anfangsverdacht muss ermittelt werden.
Alle Maßnahmen der Behörden müssen verhältnismäßig sein, also geeignet, erforderlich und angemessen. Auch du bist bei deinen Jedermannsrechten an den Grundsatz der Erforderlichkeit gebunden (§ 34a Abs. 5 GewO).
Was nur Behörden dürfen
Private Sicherheitskräfte handeln nicht hoheitlich. Nur Behörden dürfen etwa
- die Identität einer Person zwangsweise feststellen (z. B. nach § 163b StPO),
- Personen oder Wohnungen gegen deren Willen durchsuchen,
- im öffentlichen Raum Platzverweise erteilen oder Personen in Gewahrsam nehmen,
- Gegenstände beschlagnahmen oder sicherstellen.
Du kannst dagegen nur deine Jedermannsrechte und die Rechte aus dem übertragenen Hausrecht nutzen – zum Beispiel das Vorzeigen eines Ausweises zur Bedingung für den Zutritt machen oder ein Hausverbot aussprechen. Wer den Eindruck erweckt, ein Amtsträger zu sein, riskiert eine Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung (§ 132 StGB).
Zusammenarbeit im Dienst
- Frühzeitig melden: Bei Straftaten, Gefahren für Leib und Leben oder wenn deine Rechte nicht ausreichen, rufst du die Polizei (110). Sachliche Meldung nach den W-Fragen: Wo? Was? Wie viele? Welche Verletzungen? Wer meldet?
- Tatort sichern: Nichts verändern, Zugang absperren, Spuren schützen, Zeugen bitten zu warten.
- Übergabe: Festgehaltene Personen, sichergestellte Beweismittel und deine Beobachtungen übergibst du vollständig an die Polizei und dokumentierst den Vorgang.
- Anordnungen befolgen: Rechtmäßige Anweisungen der Polizei, etwa einen Bereich zu räumen, gelten auch für dich.
- Zeugenpflichten: Vor Gericht und vor der Staatsanwaltschaft musst du als Zeuge aussagen. Vor der Polizei besteht diese Pflicht, wenn die Ladung auf einem Auftrag der Staatsanwaltschaft beruht (§ 163 Abs. 3 StPO).
Beleihung – die seltene Ausnahme
Eine Beleihung liegt vor, wenn einer Privatperson oder einem Unternehmen durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes hoheitliche Befugnisse übertragen werden. Bekanntes Beispiel aus dem Sicherheitsbereich sind Luftsicherheitskontrollen an Flughäfen, bei denen private Kräfte nach dem Luftsicherheitsgesetz beliehen werden können. Davon zu unterscheiden ist der Verwaltungshelfer, der eine Behörde nur unterstützt, ohne eigene Befugnisse zu haben. Im normalen Objekt-, Veranstaltungs- oder Revierdienst gibt es keine Beleihung.
Typische Prüfungsfallen
- Kein Platzverweis: Im öffentlichen Raum darfst du niemanden wegschicken – das ist eine polizeiliche Maßnahme.
- Ausweis: Du kannst niemanden zwingen, sich auszuweisen; du kannst nur den Zutritt davon abhängig machen.
- Präventiv/repressiv: Gefahrenabwehr = Landesrecht, Strafverfolgung = StPO.
- Beleihung entsteht nie durch Vertrag mit dem Auftraggeber oder durch die Erlaubnis nach § 34a GewO.
Praxisbeispiel
Während eines Stadtfestes betreut Sicherheitsmitarbeiterin Jana den Zugang zu einem eingezäunten Konzertbereich. Ein Mann, der in der Fußgängerzone vor dem Gelände Passanten belästigt, weigert sich, seinen Namen zu nennen. Jana darf ihn weder zum Vorzeigen des Ausweises zwingen noch ihm einen Platzverweis für die Fußgängerzone erteilen. Sie verständigt die Polizei, beschreibt den Mann und die Situation sachlich und benennt Zeugen. Am Einlass des Konzertbereichs darf sie ihm dagegen nach der Hausordnung den Zutritt verweigern.
MerksatzHoheitlich handeln Polizei und Behörden – du beobachtest, meldest, sicherst und übergibst.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Stand: 10/2026 · Fehler entdeckt? Nutze „Fehler melden“ unten.