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6.3 Schwierige Situationen und Personengruppen

Kurz erklärt

Betrunkene, Menschen in psychischen Ausnahmezuständen, Gruppen oder eine Menschenmenge in Panik erfordern besondere Aufmerksamkeit. Du lernst, worauf du achten musst, wie du richtig reagierst und wann du Hilfe holst.

Wichtige Punkte

  • Alkohol und Drogen senken Hemmschwelle und Schmerzempfinden – unberechenbares Verhalten möglich.
  • Hilflose Personen nicht allein lassen: Unterkühlung und Erbrechen können lebensgefährlich sein.
  • Bei psychischen Ausnahmezuständen ruhig, langsam und einfach sprechen, Fachkräfte rufen.
  • In Gruppen den Wortführer identifizieren und ihn nicht vor der Gruppe bloßstellen.
  • Bei Paniklagen: klare Anweisungen, Fluchtwege offenhalten, Ruhe ausstrahlen.

Lernziele

  • Du kannst Verhaltensweisen im Umgang mit alkoholisierten oder berauschten Personen beschreiben.
  • Du weißt, wie man Menschen in psychischen Ausnahmesituationen begegnet.
  • Du kennst Besonderheiten im Umgang mit Gruppen und Menschenmengen.
  • Du kennst Verhaltensregeln bei Bedrohungslagen wie Bombendrohungen.

Alkoholisierte und berauschte Personen

Alkohol und Drogen verändern Wahrnehmung, Urteilsvermögen und Selbstkontrolle. Hemmschwellen sinken, das Schmerzempfinden kann herabgesetzt sein, und die Stimmung kann sehr schnell kippen. Für dich bedeutet das:

  • Einfache, kurze Sätze, ruhige Stimme, Geduld – Diskussionen über Grundsätzliches führen nicht weiter.
  • Abstand halten und mit unkontrollierten Bewegungen rechnen.
  • Niemals hilflos zurücklassen: Eine stark betrunkene Person kann an Erbrochenem ersticken oder bei Kälte unterkühlen. Gegebenenfalls Rettungsdienst rufen. Wer eine hilflose Person in eine bedrohliche Lage bringt oder sie darin im Stich lässt, kann sich wegen Aussetzung (§ 221 StGB) strafbar machen.
  • Notwehr bleibt möglich, ist aber gegenüber erkennbar schuldlos Handelnden eingeschränkt: Ausweichen und Schutzwehr gehen vor.

Menschen in psychischen Ausnahmezuständen

Verwirrte, ängstliche, depressive oder psychotische Menschen nehmen die Situation oft völlig anders wahr als du. Typische Grundregeln:

  • Langsam und ruhig nähern, dich vorstellen, Hände sichtbar halten.
  • Einfach sprechen, Fragen einzeln stellen, Zeit lassen.
  • Nicht diskutieren, ob Wahrnehmungen „real“ sind; stattdessen Gefühle anerkennen („Ich sehe, dass Sie Angst haben.“).
  • Keine Überraschungen, keine Berührungen ohne Ankündigung.
  • Bei Eigen- oder Fremdgefährdung den Rettungsdienst und die Polizei verständigen.

Kinder, ältere und hilfsbedürftige Menschen

Kinder sprichst du auf Augenhöhe und in einfacher Sprache an. Verlorene Kinder bleiben in deiner Obhut, bis Eltern oder Polizei übernehmen. Bei älteren oder Menschen mit Behinderung achtest du auf langsames, deutliches Sprechen und bietest Hilfe an, ohne zu bevormunden.

Gruppen

In Gruppen gelten eigene Regeln: Der Einzelne fühlt sich anonym und stärker, Verantwortung verteilt sich, und niemand möchte vor den anderen „das Gesicht verlieren“.

  • Wortführer erkennen und ihn – möglichst etwas abseits der Gruppe – ansprechen.
  • Niemanden vor der Gruppe bloßstellen, sonst muss er sich beweisen.
  • Nicht allein gegen eine Gruppe vorgehen; Verstärkung anfordern.
  • Abstand und Rückzugsweg sichern, nicht umzingeln lassen.

Menschenmengen und Panik

Bei Großveranstaltungen kann Gedränge lebensgefährlich werden. Panik entsteht, wenn Menschen eine Bedrohung wahrnehmen und keinen Ausweg sehen. Vorbeugend gilt: Flucht- und Rettungswege freihalten, Personenzahl beobachten, Engstellen früh erkennen. Im Ernstfall: klare, kurze Anweisungen geben („Bitte ruhig nach rechts zum Ausgang B gehen“), selbst Ruhe ausstrahlen, Lautsprecher nutzen und eng mit Einsatzleitung, Polizei und Rettungsdienst zusammenarbeiten.

Bedrohungslagen

Bei einer Bombendrohung per Telefon: Ruhe bewahren, den Anrufer möglichst lange sprechen lassen, Fragen stellen (Wo? Wann? Wie sieht der Sprengsatz aus? Warum?), auf Stimme und Hintergrundgeräusche achten, alles notieren und sofort Polizei und Einsatzleitung informieren. Verdächtige Gegenstände niemals berühren oder bewegen, Bereich räumen und absperren, keine Funkgeräte oder Handys in unmittelbarer Nähe benutzen. Die Entscheidung über eine Räumung trifft der Verantwortliche nach Rücksprache mit der Polizei. Bei einem Amoklauf gilt: sich selbst in Sicherheit bringen, Räume verschließen, Polizei alarmieren.

Typische Prüfungsfallen

  • Betrunkene „ausschlafen lassen“ ohne Kontrolle ist gefährlich – Lebensgefahr durch Ersticken oder Unterkühlung.
  • Verdächtiger Gegenstand: nicht anfassen, nicht öffnen, Funk in der Nähe vermeiden.
  • Gruppe: Wortführer abseits ansprechen, nicht vor allen bloßstellen.
  • Panik: klare Anweisungen statt hektischer Rufe wie „Feuer!“.

Praxisbeispiel

Am Bahnhofsvorplatz entdeckt Revierstreife Jana im Winter einen stark betrunkenen Mann, der auf einer Bank eingeschlafen ist und kaum ansprechbar ist. Jana weckt ihn vorsichtig, prüft Bewusstsein und Atmung und erkennt, dass er nicht allein nach Hause gehen kann. Weil Unterkühlung droht, ruft sie den Rettungsdienst und bleibt bei ihm. Ihn einfach weiterschlafen zu lassen wäre gefährlich und könnte strafrechtliche Folgen haben.

MerksatzJe unberechenbarer das Gegenüber, desto ruhiger, einfacher und vorsichtiger dein Vorgehen.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand: 10/2026 · Fehler entdeckt? Nutze „Fehler melden“ unten.

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