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6.6 Krisensituationen: Bombendrohung, Amok, Evakuierung und Panik

Kurz erklärt

Bombendrohungen, verdächtige Gegenstände, Amoklagen und Räumungen sind selten, aber dann zählt jede Minute. Wer die Abläufe kennt, bleibt handlungsfähig, schützt sich und andere, verhindert Panik und unterstützt Polizei und Feuerwehr wirksam.

Wichtige Punkte

  • Bombendrohung: ruhig bleiben, Anrufer reden lassen, Checkliste nutzen, sofort Polizei und Verantwortliche informieren.
  • Verdächtige Gegenstände nie berühren, bewegen oder öffnen; Bereich räumen, absperren, kein Funk und kein Handy in der Nähe.
  • Amok: Flüchten – Verstecken – Alarmieren; keine Konfrontation mit dem Täter.
  • Räumung: alle Bereiche kontrollieren, Hilfsbedürftige unterstützen, Sammelstelle, Vollzähligkeit, Rückkehr nur nach Freigabe.
  • Treffen Polizei oder Feuerwehr ein, übernehmen sie die Einsatzleitung – du unterstützt mit Ortskenntnis.

Lernziele

  • Du kannst eine Bombendrohung anhand einer Checkliste aufnehmen.
  • Du weißt, wie du dich bei verdächtigen Gegenständen verhältst.
  • Du kennst die Grundregel „Flüchten – Verstecken – Alarmieren“ bei Amoklagen.
  • Du kannst eine Räumung unterstützen, Panik vorbeugen und mit Einsatzkräften zusammenarbeiten.

Grundsätze für jede Krise

In Krisen gilt: Eigenschutz zuerst, dann nach Alarmplan und Dienstanweisung handeln. Du bist keine Polizei – deine Aufgabe ist es, zu melden, zu warnen, Wege freizuhalten und die Einsatzkräfte zu unterstützen.

Bombendrohung

Telefonische Drohung

Lege dir die Checkliste Bombendrohung neben das Telefon. Bleib ruhig, unterbrich den Anrufer nicht und schreibe möglichst wörtlich mit. Frage, wenn möglich:

  • Wann soll der Sprengsatz explodieren?
  • Wo genau befindet er sich?
  • Wie sieht er aus, um welche Art handelt es sich?
  • Warum geschieht das, wer steckt dahinter?

Notiere außerdem Uhrzeit, Gesprächsdauer, angezeigte Rufnummer, Merkmale der Stimme (Geschlecht, geschätztes Alter, Akzent oder Dialekt, ruhig oder aufgeregt) und Hintergrundgeräusche wie Verkehr, Durchsagen oder Musik. Danach informierst du sofort die Polizei (110) und die Verantwortlichen nach Alarmplan. Erzähle die Drohung nicht herum, um keine Panik auszulösen. Wer eine solche Tat androht oder wider besseres Wissen vortäuscht, kann sich unter anderem nach § 126 StGB strafbar machen.

Schriftliche Drohung

Briefe so wenig wie möglich anfassen, mit Umschlag in eine Hülle legen und der Polizei übergeben. E-Mails nicht löschen, sondern unverändert sichern.

Wer entscheidet über die Räumung?

Die Entscheidung trifft der Verantwortliche des Objekts im Rahmen der Notfallmaßnahmen, die der Arbeitgeber nach § 10 ArbSchG für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung treffen muss, in enger Abstimmung mit der Polizei, die auch selbst Maßnahmen anordnen kann – nicht der einzelne Sicherheitsmitarbeiter.

Verdächtige Gegenstände

Verdächtig sind herrenlose oder ungewöhnlich platzierte Gegenstände, besonders mit sichtbaren Drähten, Geräuschen oder auffälligem Geruch. Dann gilt:

  • Nicht berühren, nicht bewegen, nicht öffnen, nicht abdecken.
  • Bereich räumen, Abstand schaffen und absperren.
  • In der Nähe keine Funkgeräte und Handys benutzen – Funksignale könnten einen Zünder auslösen. Melde aus sicherer Entfernung.
  • Fundort und Aussehen genau beschreiben.

Bittet die Polizei ortskundiges Personal, nach fremden Gegenständen Ausschau zu halten, gilt: nur schauen und melden.

Amoklage

Bei einem Amoklauf greift die Polizei so schnell wie möglich den Täter an. Für dich gilt die Grundregel Flüchten – Verstecken – Alarmieren:

  • Flüchten, wenn es gefahrlos möglich ist – weg vom Täter, andere mitnehmen, keine Sachen holen.
  • Verstecken in einem verschließbaren Raum: Tür verriegeln und verbarrikadieren, Licht aus, Handy lautlos, weg von Tür und Fenstern, Deckung suchen, leise bleiben.
  • Alarmieren über 110, sobald es sicher ist: Ort, Anzahl und Beschreibung der Täter, Bewaffnung, Bewegungsrichtung, Verletzte.

Trifft die Polizei auf dich: Hände leer und sichtbar, keine hektischen Bewegungen, Anweisungen sofort befolgen. Die Beamten wissen zunächst nicht, wer Täter ist.

Räumung und Evakuierung

Häufig unterscheidet man die Räumung eines Gebäudes durch den Betreiber von der behördlich geleiteten Evakuierung größerer Bereiche. Bei einer Räumung:

  • Räumungshelfer kontrollieren alle Bereiche, auch Toiletten, Lager und Nebenräume.
  • Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erhalten Hilfe; Aufzüge im Brandfall nicht benutzen.
  • Türen schließen, aber nicht abschließen.
  • An der Sammelstelle Vollzähligkeit feststellen und der Einsatzleitung melden.
  • Rückkehr ins Gebäude erst nach Freigabe.

Panik vorbeugen

Panik entsteht, wenn Menschen eine Bedrohung wahrnehmen, keinen Ausweg sehen und nicht informiert sind. Vorbeugen kannst du durch freie Fluchtwege, Kontrolle der Besucherzahl, ruhige und konkrete Durchsagen („Bitte verlassen Sie die Halle über Ausgang B auf der rechten Seite“), Vermeidung von Gegenströmen und Entlastung von Engstellen. Strahle Ruhe aus und sei gut erkennbar, etwa durch eine Warnweste.

Zusammenarbeit mit Einsatzkräften

Polizei und Feuerwehr übernehmen die Einsatzleitung. Du hältst Zufahrten frei, weist die Kräfte ein, stellst Pläne, Schlüssel und Informationen bereit und befolgst Anweisungen. Presseanfragen verweist du an die zuständige Stelle. Nach dem Einsatz folgen Bericht, Nachbesprechung und bei Bedarf psychosoziale Unterstützung.

Typische Prüfungsfallen

  • Verdächtiger Gegenstand: nicht wegtragen, auch wenn es „nur kurz“ wäre.
  • Bombendrohung: nicht auflegen, sondern Informationen sammeln.
  • Amok: den Täter nicht stellen, sondern sich schützen und alarmieren.
  • Räumung: Türen schließen ja, abschließen nein.

Praxisbeispiel

In einem Einkaufszentrum meldet eine Kundin Sicherheitsmitarbeiter Jonas einen herrenlosen Rucksack, aus dem ein Kabel ragt. Jonas fasst ihn nicht an, bittet die umstehenden Personen ruhig, den Bereich zu verlassen, und sperrt mit einer Kollegin großräumig ab. Erst in sicherer Entfernung meldet er den Fund per Funk an die Zentrale, die die Polizei verständigt. Beim Eintreffen der Beamten beschreibt er Fundort und Aussehen und übergibt die Leitung. Der Centermanager entscheidet mit der Polizei über die Teilräumung.

MerksatzNicht anfassen, nicht funken, Abstand schaffen – und bei Amok: flüchten, verstecken, alarmieren.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand: 10/2026 · Fehler entdeckt? Nutze „Fehler melden“ unten.

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