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34a Karteikarten online lernen

Karteikarten zu allen 7 Sachgebieten mit Wiederholungssystem: Was du sicher weißt, kommt seltener – was hakt, kommt öfter.

Karteikarten: Bürgerliches Gesetzbuch

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Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?
Besitz ist die tatsächliche Gewalt über eine Sache (§ 854 BGB), Eigentum die rechtliche Herrschaft (§ 903 BGB). Beides kann auseinanderfallen, etwa bei Miete, Leihe oder Diebstahl.
Was ist ein Besitzdiener?
Wer die tatsächliche Gewalt für einen anderen in dessen Erwerbsgeschäft o. Ä. weisungsgebunden ausübt; Besitzer ist nur der Besitzherr (§ 855 BGB). Typisch: Wachpersonen.
Was ist verbotene Eigenmacht?
Entziehung oder Störung des Besitzes ohne Willen des Besitzers, ohne dass das Gesetz es erlaubt (§ 858 BGB). Auf das Eigentum kommt es nicht an.
Besitzwehr – was ist das?
Abwehr einer noch andauernden verbotenen Eigenmacht mit Gewalt (§ 859 Abs. 1 BGB), z. B. Festhalten des Fahrrads, das ein Unbefugter gerade wegschiebt.
Besitzkehr bei beweglichen Sachen – Voraussetzung?
Der Täter muss auf frischer Tat betroffen oder unmittelbar verfolgt werden; dann darf ihm die Sache mit Gewalt wieder abgenommen werden (§ 859 Abs. 2 BGB).
Voraussetzungen der Notwehr nach § 227 BGB?
Gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf sich oder einen anderen; erforderliche Verteidigung (mildestes sicheres Mittel); Gebotenheit und Verteidigungswille.
Woraus folgt das Hausrecht?
Aus dem Eigentum (§ 903 BGB) mit Abwehranspruch (§ 1004 BGB) und aus dem Besitzschutz (§§ 858 ff. BGB).
Hat der Sicherheitsdienst ein eigenes Hausrecht?
Nein. Er übt das Hausrecht des Inhabers nur aus, soweit es ihm vertraglich bzw. per Dienstanweisung übertragen wurde.
Welcher Vertragstyp ist der Bewachungsvertrag in der Regel?
Ein Dienstvertrag (§ 611 BGB): geschuldet sind sorgfältige Bewachungsleistungen, nicht der Erfolg, dass nie ein Schaden entsteht.
Welche Pflichten hat der Finder einer verlorenen Sache?
Unverzüglich anzeigen (§ 965 BGB) und die Sache verwahren (§ 966 BGB); auf Anordnung bei der Behörde abliefern (§ 967 BGB).

Zum Nachlesen: Lernnotizen BGB