34a Karteikarten online lernen
Karteikarten zu allen 7 Sachgebieten mit Wiederholungssystem: Was du sicher weißt, kommt seltener – was hakt, kommt öfter.
Karteikarten: Straf- und Strafverfahrensrecht
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- In welcher Reihenfolge wird die Strafbarkeit geprüft?
- Tatbestandsmäßigkeit – Rechtswidrigkeit – Schuld. Fehlt eine Stufe, ist die Handlung nicht strafbar.
- Was setzt Notwehr nach § 32 StGB voraus?
- Gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff; erforderliche und gebotene Verteidigung; Verteidigungswille. Die Abwehr richtet sich nur gegen den Angreifer.
- Wann ist ein Angriff gegenwärtig?
- Wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Nach Ende, Aufgabe oder Flucht des Angreifers besteht keine Notwehrlage mehr.
- Unter welchen Voraussetzungen darf jedermann nach § 127 Abs. 1 StPO festnehmen?
- Täter auf frischer Tat betroffen oder verfolgt und zusätzlich fluchtverdächtig oder Identität nicht sofort feststellbar.
- Was unterscheidet Verbrechen und Vergehen (§ 12 StGB)?
- Verbrechen: Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe oder mehr. Vergehen: geringere Mindeststrafe oder Geldstrafe. Maßgeblich ist das Mindestmaß.
- Welche Merkmale hat der Diebstahl (§ 242 StGB)?
- Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Versuch ist strafbar.
- Wann begeht ein Besucher Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)?
- Bei widerrechtlichem Eindringen oder wenn er trotz Aufforderung des Berechtigten bzw. seiner Wachperson unbefugt verweilt. Verfolgung nur auf Antrag.
- Waffenbesitzkarte oder Waffenschein – was erlaubt was?
- Waffenbesitzkarte: Erwerb und Besitz. Waffenschein: Führen, also tatsächliche Gewalt außerhalb von Wohnung, Geschäftsräumen und befriedetem Besitztum.
- Wie lang ist die Strafantragsfrist und wann beginnt sie?
- Drei Monate ab Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von Tat und Person des Täters Kenntnis erlangt (§ 77b StGB).
- Notwehr oder Notstand: Was ist der Kernunterschied?
- Notwehr wehrt einen menschlichen, rechtswidrigen Angriff ab, ohne Güterabwägung. Notstand wendet sonstige Gefahren ab und verlangt eine Interessenabwägung.
Zum Nachlesen: Lernnotizen Strafrecht