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5.4 DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention

Kurz erklärt

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist die Basis-Unfallverhütungsvorschrift für alle Branchen. Sie legt fest, was Unternehmer und Versicherte für Sicherheit und Gesundheit tun müssen – von der jährlichen Unterweisung über Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte bis zur persönlichen Schutzausrüstung.

Wichtige Punkte

  • Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich – dokumentiert.
  • Persönliche Schutzausrüstung stellt der Unternehmer kostenlos bereit; Versicherte müssen sie bestimmungsgemäß benutzen.
  • Mängel und Gefahren meldest du unverzüglich; Alkohol und Drogen dürfen dich und andere nicht gefährden.
  • Ersthelfer: bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens einer; Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre.
  • Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer ehrenamtlich, tragen aber keine Verantwortung für den Arbeitsschutz.

Lernziele

  • Du kannst die Grundpflichten des Unternehmers nach der DGUV Vorschrift 1 nennen.
  • Du kennst deine Unterstützungspflichten als versicherte Person.
  • Du weißt, wie die Erste Hilfe im Betrieb organisiert ist und welche Rolle Ersthelfer haben.
  • Du kannst die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten von der Verantwortung des Unternehmers abgrenzen.

Die Grundvorschrift für alle Branchen

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ gilt für alle Unternehmer und Versicherten, die bei einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse versichert sind. Für das Bewachungsgewerbe ergänzt die DGUV Vorschrift 23 diese Grundsätze um besondere Regeln für den Wachdienst. Faustregel für die Prüfung: Allgemeine Pflichten wie Unterweisung, Erste Hilfe oder Schutzausrüstung stehen in der DGUV Vorschrift 1, wachdienst-typische Regeln wie Dienstanweisung, Objekteinweisung oder Diensthunde in der DGUV Vorschrift 23.

Pflichten des Unternehmers

  • Grundpflicht: Der Unternehmer trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe.
  • Gefährdungsbeurteilung: Er ermittelt die Gefährdungen, legt Schutzmaßnahmen fest und dokumentiert das Ergebnis.
  • Unterweisung: Die Versicherten werden über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen – vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und danach mindestens einmal jährlich. Die Unterweisung wird dokumentiert.
  • Befähigung: Er setzt nur Personen ein, die für die Aufgabe befähigt sind. Wer erkennbar nicht in der Lage ist, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen – etwa wegen Alkoholeinfluss –, darf mit dieser Arbeit nicht beschäftigt werden.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, stellt er geeignete PSA zur Verfügung – kostenlos für die Beschäftigten.
  • Pflichtenübertragung: Er kann Aufgaben schriftlich auf zuverlässige und fachkundige Personen übertragen, z. B. auf einen Objektleiter. Von seiner Gesamtverantwortung wird er dadurch nicht frei.

Pflichten der Versicherten

Als Versicherter musst du den Unternehmer bei der Unfallverhütung unterstützen. Konkret heißt das:

  • Du handelst nach den Unterweisungen und Weisungen, soweit sie nicht offensichtlich unsicher sind.
  • Du benutzt Einrichtungen, Arbeitsmittel und PSA bestimmungsgemäß und prüfst die PSA vor der Benutzung auf erkennbare Mängel.
  • Du meldest festgestellte Mängel und unmittelbare erhebliche Gefahren unverzüglich. Wenn du befugt und fachlich in der Lage bist, beseitigst du einen Mangel selbst.
  • Du darfst dich durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel nicht in einen Zustand versetzen, in dem du dich oder andere gefährdest. Das gilt auch für Medikamente, die die Reaktionsfähigkeit einschränken.
  • Du meldest Arbeitsunfälle unverzüglich deinem Vorgesetzten.

Erste Hilfe im Betrieb

Der Unternehmer sorgt für Erste-Hilfe-Material, Meldeeinrichtungen und eine ausreichende Zahl von Ersthelfern. Als Richtwerte gelten: Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens ein Ersthelfer, bei mehr als 20 Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben 10 % der Anwesenden. Ersthelfer werden bei einer dafür ermächtigten Stelle ausgebildet und in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Versicherte müssen sich grundsätzlich zum Ersthelfer ausbilden lassen, wenn keine persönlichen Gründe entgegenstehen. Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert, etwa im Verbandbuch; die Aufzeichnungen werden fünf Jahre aufbewahrt und vertraulich behandelt.

Gerade im Wachdienst ist das wichtig: Oft bist du nachts die einzige Person im Objekt und damit faktisch der erste Helfer vor Ort.

Sicherheitsbeauftragte

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss der Unternehmer grundsätzlich Sicherheitsbeauftragte bestellen (§ 22 SGB VII). Sie sind Kolleginnen und Kollegen, die diese Aufgabe ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Arbeit übernehmen. Sie unterstützen den Unternehmer, achten darauf, dass Schutzeinrichtungen und PSA vorhanden sind und benutzt werden, und machen Kollegen auf Gefahren aufmerksam. Sie haben keine Weisungsbefugnis, tragen keine Verantwortung für den Arbeitsschutz und dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Davon zu unterscheiden sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt, die den Unternehmer fachkundig beraten.

Typische Prüfungsfallen

  • Unterweisung: mindestens einmal jährlich – nicht alle zwei oder fünf Jahre. Die zwei Jahre gelten für die Fortbildung der Ersthelfer.
  • PSA: Der Unternehmer bezahlt sie, du musst sie tragen.
  • Sicherheitsbeauftragte beraten und unterstützen, sie haften nicht anstelle des Unternehmers.
  • Pflichtenübertragung entbindet den Unternehmer nicht von seiner Gesamtverantwortung.
  • Alkohol: Ein erkennbar beeinträchtigter Kollege darf nicht eingesetzt werden.

Praxisbeispiel

Sicherheitsmitarbeiter Kemal bemerkt beim Dienstantritt, dass der Reißverschluss seiner Stichschutzweste defekt ist und die Schutzplatte verrutscht. Er meldet den Mangel sofort seinem Schichtführer und trägt ihn ins Wachbuch ein. Der Schichtführer stellt ihm eine Ersatzweste aus dem Lager zur Verfügung. Kemal hat damit seine Pflicht erfüllt, PSA vor der Benutzung zu prüfen und Mängel unverzüglich zu melden – die Kosten für die Ersatzweste trägt das Unternehmen.

MerksatzJährlich unterweisen, PSA gratis stellen, Ersthelfer bereithalten – und du: mitmachen, melden, nüchtern bleiben.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Stand: 10/2026 · Fehler entdeckt? Nutze „Fehler melden“ unten.

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