5.2 Gefährdungen und Eigenschutz im Dienst
Kurz erklärt
Im Wach- und Sicherheitsdienst lauern besondere Gefahren: Angriffe, Alleinarbeit in der Nacht, Stolperstellen, Hunde und Fahrzeuge. Eigenschutz ist keine Feigheit, sondern Grundvoraussetzung dafür, dass du anderen überhaupt helfen kannst.
Wichtige Punkte
- Eigenschutz geht vor – erst sichern, dann handeln.
- Rangfolge der Schutzmaßnahmen: technisch vor organisatorisch vor persönlich (TOP).
- Alleinarbeit erfordert ein Überwachungssystem, z. B. Personen-Notsignal-Anlage oder Kontrollanrufe.
- Unbekannte Objekte vorher kennenlernen: Objekteinweisung und objektbezogene Dienstanweisung.
- Bei Gefahr: Abstand, Rückzug, Verstärkung, Polizei.
Lernziele
- Du kennst typische Gefährdungen im Wach- und Sicherheitsdienst.
- Du kannst Maßnahmen des Eigenschutzes beschreiben.
- Du weißt, wie gefährliche Alleinarbeit abgesichert wird.
- Du kennst die Grundregeln zum Umgang mit Diensthunden und Fahrzeugen.
Typische Gefährdungen
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG muss die besonderen Risiken des Wachdienstes berücksichtigen. Dazu zählen vor allem:
- Gewalt und Bedrohung durch Täter, Betrunkene oder aggressive Gäste,
- Stolpern, Rutschen, Stürzen bei Dunkelheit, Glätte, auf Baustellen oder Treppen,
- Alleinarbeit bei Nacht oder in abgelegenen Bereichen,
- Verkehr auf Betriebsgeländen, Parkplätzen und bei Revierfahrten,
- Gefahrstoffe, Maschinen und elektrische Anlagen in Industrieobjekten,
- Diensthunde und fremde Tiere,
- psychische Belastungen durch Schichtarbeit, Konflikte und belastende Ereignisse.
Die TOP-Rangfolge
Schutzmaßnahmen werden nach dem TOP-Prinzip ausgewählt: Zuerst kommen technische Maßnahmen (z. B. Beleuchtung, Geländer, Notrufsystem), dann organisatorische Maßnahmen (z. B. Doppelstreife, feste Meldezeiten, Dienstanweisungen) und zuletzt persönliche Maßnahmen (z. B. Sicherheitsschuhe, Warnweste, Schutzhandschuhe, Unterweisung). Davor steht immer die Frage, ob sich eine Gefahr ganz vermeiden lässt.
Eigenschutz im Dienst
Eigenschutz bedeutet, sich nicht unnötig in Gefahr zu begeben. Dazu gehören:
- Objektkenntnis: Vor dem ersten Einsatz wirst du in das Objekt eingewiesen. Du kennst Fluchtwege, Gefahrenbereiche, Alarmpläne und Notrufnummern.
- Kommunikation: Funkgerät oder Diensthandy sind geladen und funktionsfähig, du meldest dich zu Beginn und am Ende eines Rundgangs.
- Abstand: Gegenüber aggressiven Personen hältst du Abstand und behältst die Hände der Person im Blick.
- Kein Alleingang: Bei Einbruchsalarm betrittst du ein Gebäude nicht allein, wenn Täter noch vor Ort sein könnten. Du sicherst von außen, beobachtest und forderst Polizei bzw. Verstärkung an.
- Licht: Leuchte gezielt einsetzen, dich selbst nicht als „Silhouette“ anbieten, bei Kontrollen Licht nicht nur auf den Weg, sondern auch in die Umgebung richten.
Alleinarbeit
Gefährliche Alleinarbeit muss überwacht werden. Mögliche Lösungen sind feste Kontrollmeldungen an eine Leitstelle, ein Wächterkontrollsystem und vor allem Personen-Notsignal-Anlagen (PNA). Diese Geräte lösen automatisch Alarm aus, etwa wenn du dich längere Zeit nicht bewegst oder in eine liegende Position gerätst (Lage- oder Ruhealarm), oder wenn du einen Notknopf drückst. Der Alarm geht an eine ständig besetzte Stelle, die Hilfe organisiert.
Industrieobjekte, Baustellen und Witterung
In Industriebetrieben und auf Baustellen gelten die Sicherheitsregeln des Auftraggebers auch für dich. Beachte Absperrungen, Warn- und Verbotszeichen, betritt Bereiche mit Gefahrstoffen, laufenden Maschinen oder elektrischen Anlagen nur, wenn das in der Dienstanweisung vorgesehen ist, und trage die vorgeschriebene Schutzausrüstung, etwa Helm, Sicherheitsschuhe oder Warnweste. Bei Kälte, Hitze, Nässe und Glätte brauchst du geeignete Wetterschutzkleidung, rutschfeste Schuhe und ausreichend Pausen. Schicht- und Nachtarbeit belasten zusätzlich: Achte auf genügend Schlaf, regelmäßige Mahlzeiten und melde Übermüdung, bevor sie zur Gefahr wird.
Diensthunde und Fahrzeuge
Diensthunde dürfen nur von befähigten Hundeführern eingesetzt werden, und die Hunde müssen für den Dienst geeignet und geprüft sein. Ein Hund muss jederzeit unter Kontrolle seines Führers stehen. Andere Personen dürfen ihn nicht ohne Weiteres übernehmen. Bei Revierfahrten gelten die Straßenverkehrsregeln uneingeschränkt; Sonderrechte wie bei Polizei oder Rettungsdienst gibt es für Sicherheitsdienste nicht.
Typische Prüfungsfallen
- TOP-Reihenfolge: technisch – organisatorisch – persönlich, nicht umgekehrt.
- Einbruchsalarm: Nicht allein in das Gebäude eindringen, sondern sichern, beobachten, Polizei.
- Keine Sonderrechte im Straßenverkehr für private Sicherheitsdienste.
- Eigenschutz ist Pflicht, nicht Zeichen mangelnden Engagements.
Praxisbeispiel
Um 3 Uhr nachts meldet die Einbruchmeldeanlage eines Autohauses einen Alarm. Revierfahrer Tobias ist als Erster vor Ort und sieht ein eingeschlagenes Fenster. Statt allein hineinzugehen, bleibt er in sicherer Position außerhalb, beobachtet die Ausgänge, informiert die Leitstelle und lässt die Polizei verständigen. Erst nach Eintreffen der Polizei unterstützt er bei der Objektbegehung mit seiner Objektkenntnis.
MerksatzErst sichern, dann handeln – ein verletzter Wachmann kann niemanden mehr schützen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Stand: 10/2026 · Fehler entdeckt? Nutze „Fehler melden“ unten.