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34a Zusammenfassung: Lernnotizen zu allen Sachgebieten

Das Wichtigste aus allen 7 Sachgebieten: Fakten, Prüfschemata, typische Fallen und Merksätze – zum Lernen und Ausdrucken.

Sachgebiet 5

Lernnotizen: Unfallverhütungsvorschriften

14 Themen, erstellt aus den Prüfungsfragen dieses Sachgebiets: was du wissen musst, wo die typischen Fallen liegen und wie du es dir merkst.

Karteikarten

1 Arbeitsschutzsystem und Grundpflichten nach DGUV Vorschrift 1

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ legt die Grundpflichten von Unternehmer und Versicherten fest. In der Prüfung werden vor allem Unterweisung, Mitwirkungspflichten und das Verbot berauschender Mittel abgefragt.

Das musst du wissen

  • Arbeitsschutz ruht auf zwei Säulen: staatliches Recht (z. B. ArbSchG, ArbZG) und Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger; für Sicherheitsdienste ist die VBG zuständig.
  • Unfallverhütungsvorschriften sind für Unternehmer und Versicherte verbindlich, keine bloßen Empfehlungen.
  • DGUV Vorschrift 1 gilt branchenübergreifend; DGUV Vorschrift 23 ergänzt sie für Wach- und Sicherheitsdienste.
  • Unterweisung: vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und danach mindestens einmal jährlich; sie wird dokumentiert (vgl. § 12 ArbSchG).
  • Versicherte müssen Weisungen befolgen, Einrichtungen und PSA bestimmungsgemäß benutzen und Mängel sowie Gefahren unverzüglich melden.
  • Versicherte dürfen sich durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel nicht in einen Zustand versetzen, der sie oder andere gefährdet; das gilt auch für Medikamente.
  • Der Unternehmer darf erkennbar beeinträchtigte Personen nicht einsetzen; die verantwortliche Stelle ist sofort zu informieren.
  • Arbeits- und Wegeunfälle sind gesetzlich versichert (§ 8 SGB VII); anzeigepflichtig ist ein Unfall bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit oder Tod (§ 193 SGB VII).

Typische Prüfungsfallen

  • Jährliche Unterweisung (Versicherte) nicht mit der zweijährigen Fortbildung der Ersthelfer verwechseln.
  • Auch die Beschäftigten haben Pflichten – nicht nur der Unternehmer.
  • Einen erkennbar alkoholisierten Kollegen „mitlaufen lassen“ ist falsch: Er darf nicht eingesetzt werden.

Merksatz: Der Unternehmer sorgt für Sicherheit – du machst mit, meldest Mängel und bleibst nüchtern.

Aus der Praxis: Ein Kollege erscheint mit Alkoholfahne und verwaschener Sprache zum Nachtdienst. Du informierst sofort die Einsatzleitung; er darf den Dienst nicht antreten.

Rechtsgrundlagen: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ · § 12 ArbSchG · § 15 ArbSchG · § 8 SGB VII · § 193 SGB VII

2 Rangfolge der Schutzmaßnahmen (STOP) und persönliche Schutzausrüstung

Gefahren werden zuerst an der Quelle bekämpft, persönliche Schutzausrüstung kommt zuletzt. Prüfungsklassiker sind die STOP-Reihenfolge und die Frage, wer die PSA bezahlt.

Das musst du wissen

  • Nach § 4 ArbSchG sind Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen; individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig.
  • Rangfolge STOP: Substitution – technische – organisatorische – persönliche Maßnahmen (ohne Substitution: TOP).
  • Technisch: z. B. Beleuchtung, Geländer, Schutzverglasung, Notrufsystem.
  • Organisatorisch: z. B. Doppelstreife, feste Meldezeiten, Dienstpläne mit Pausen.
  • Persönlich: PSA wie Sicherheitsschuhe, Warnweste, Schutzhandschuhe, Stichschutzweste.
  • Die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG); erforderliche PSA ist kostenlos bereitzustellen.
  • Beschäftigte müssen PSA bestimmungsgemäß benutzen und vor Gebrauch auf erkennbare Mängel prüfen.

Prüfschema

  1. S – Gefahrenquelle vermeiden oder ersetzen
  2. T – technische Schutzmaßnahmen
  3. O – organisatorische Maßnahmen
  4. P – persönliche Schutzausrüstung und verhaltensbezogene Maßnahmen

Typische Prüfungsfallen

  • PSA ist nicht die erste, sondern die letzte Wahl.
  • Der Arbeitgeber darf vorgeschriebene Sicherheitsschuhe nicht vom Lohn abziehen oder dich selbst zahlen lassen.
  • Organisatorische Maßnahmen stehen vor persönlichen, aber hinter technischen.

Merksatz: Substitution vor Technik, Technik vor Organisation, Organisation vor PSA – und die PSA zahlt der Chef.

Aus der Praxis: Für eine Baustellenbewachung sind Sicherheitsschuhe vorgeschrieben. Dein Arbeitgeber muss sie dir kostenlos stellen; du musst sie tragen und Schäden melden.

Rechtsgrundlagen: § 3 ArbSchG · § 4 ArbSchG · DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

3 Sicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII)

Sicherheitsbeauftragte sind Kolleginnen und Kollegen, die den Unternehmer ehrenamtlich bei der Unfallverhütung unterstützen. Abgefragt werden die Bestellgrenze und ihre Rolle ohne Weisungsbefugnis.

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4 Erste Hilfe im Betrieb und Ersthelfer (DGUV Vorschrift 1)

Der Unternehmer muss eine wirksame Erste Hilfe organisieren. Gefragt werden vor allem die Mindestzahl der Ersthelfer, die Fortbildungsfrist und die Dokumentation.

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5 Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3

Sicherheitszeichen sind sprachunabhängig und folgen einem festen System aus Farbe und Form. In der Prüfung musst du die fünf Zeichengruppen und die Streifenmarkierungen sicher zuordnen.

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6 Flucht- und Rettungspläne und Fluchtwege (ASR A2.3)

Flucht- und Rettungspläne zeigen, wie man im Notfall sicher ins Freie und zur Sammelstelle gelangt. Als Wachperson kontrollierst du oft, ob Pläne, Wege und Kennzeichnung in Ordnung sind.

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7 Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 ArbSchG)

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Werkzeug des Arbeitsschutzes: Gefahren ermitteln, bewerten, Maßnahmen ableiten. Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber.

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8 Pflichten und Rechte der Beschäftigten (§§ 9, 15–17 ArbSchG)

Beschäftigte müssen beim Arbeitsschutz mitwirken, haben aber auch eigene Rechte. Prüfungsrelevant sind Vorschlags- und Beschwerderecht sowie das Recht, sich bei unmittelbarer erheblicher Gefahr in Sicherheit zu bringen.

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9 Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeit und Nachtarbeit (ArbZG)

Im Schichtdienst ist das Arbeitszeitgesetz Alltag. Die Prüfung fragt feste Zahlen ab: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit und Nachtzeit.

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10 DGUV Vorschrift 23: Dienstanweisung, Objekteinweisung und Ausrüstung

Die DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherheitsdienste“ regelt die wachdienst-typischen Gefahren. Kern sind Dienstanweisungen, die Einweisung vor dem ersten Einsatz im Objekt und die richtige Ausrüstung.

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11 Gefährliche Alleinarbeit und Personen-Notsignal-Anlagen

Wer allein arbeitet, kann bei Unfall oder Überfall oft keine Hilfe rufen. Für gefährdete Alleinarbeit muss deshalb eine wirksame Überwachung organisiert sein.

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12 Diensthunde und Schusswaffen im Wachdienst (DGUV Vorschrift 23)

Hunde und Schusswaffen können schützen, sind aber selbst eine Gefahrenquelle. Die DGUV Vorschrift 23 stellt deshalb besondere Anforderungen an Eignung, Befähigung und Anordnung.

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13 Rettungskette, Notruf und lebensrettende Maßnahmen

Im Notfall entscheidet das schnelle, richtige Handeln des ersten Helfers. Prüfungsrelevant sind die Reihenfolge der Rettungskette, der strukturierte Notruf und die Entscheidung zwischen stabiler Seitenlage und Wiederbelebung.

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14 Brandschutz, Brandklassen und Einsatz von Feuerlöschern

Bei einem Brand gilt: Menschenleben vor Sachwerten und Eigenschutz vor Löschversuch. In der Prüfung werden das Verhalten im Brandfall, die Brandklassen und die Löschregeln abgefragt.

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